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Experten-Antwort

Lücke zwischen Pflege und Meldung arbeitslos

von Manu26.06.2020 | 08:40
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Hallo liebe Experten und Forenmitglieder, ich habe meine Mutter 6 Jahre bis Ende Januar 2020 gepflegt. Dadurch habe ich ja lt. Rentenauskunft auch Ansprüche auf eine Erwerbsminderungrente bei möglicher Arbeitunfähigkeit erworben. Leider bin ich seitdem erfolglos auf der Suche nach Arbeit und bin erst im Juni zur Arbeitsagentur und habe mich dort arbeitslos ohne Leistungsbezug gemeldet ( etwas zu viel Vermögen ). Die Mitarbeiterin in der Arbeitsagentur meinte, das durch meine Arbeitslosmeldung meine Ansprüche auf die EM-Rente aufrecht erhalten werden. Nur meinte sie, kann es Probleme wegen der Lücke von 4 Monaten geben. Stimmt ihre Aussage ? Kann ich freiwillig Beiträge für diese 4 Monate zahlen ? Vielen Dank für eure Hilfe Manuela

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Manu,

die Aussage Ihrer Beraterin bei der Arbeitsagentur ist grundsätzlich richtig.

Damit Zeiten der Arbeitslosigkeit als Anrechnungszeit vormerkt werden können, muss eine versicherte Beschäftigung unterbrochen worden sein. Diese Voraussetzung ist in Ihrem Fall nicht erfüllt. Eine Unterbrechung istjedoch nicht für Zeiten nach Vollendung des 17. und vor Vollendung des 25. Lebensjahres erforderlich. Hierzu kann keine Aussage getroffen werden, da die Angaben fehlen.

Eine Zahlung von freiwilligen Beiträgen ist möglich. Freiwillige Beiträge für ein laufendes Kalenderjahr können grundsätzlich bis 31.03. des Folgejahres gezahlt werden. Eine anwartschaftserhaltende Funktion haben freiwillige Beiträge jedoch nur, wenn Sie die Voraussetzungen des Übergangsrechts erfüllen.

Es wird somit empfohlen, dass Sie sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger einen Beratungstermin geben lassen. So kann in Ihrem Fall konkret aufgezeigt werden, welche Auswirkungen die Zahlung von freiwilligen Beiträgen hat.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutsche Rentenversicherung

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