Guten Tag Meggie,
Sie brauchen sich müssen sich keine Gedanken über die Maßnahmenummer machen, dies hat keinerlei Auswirkungen auf Ihren Antrag, sondern ist rein eine organisatorische Zuordnung der Rehabilitationsabteilung.
Die Zuordnung erfolgt über die Angabe der Versicherungsnummer. Die Ziffer am Ende der Nummer entspricht der Anzahl der Maßnahmen. Wobei die beiden ersten Ziffern sich je nach Art der Maßnahme unterscheiden können, z.B. medizinische Rehabilitationsmaßnahme oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Jede beantragte Leistung, egal ob Sie bewilligt oder abgelehnt wird, erhält die nächst höhere Ziffer am Ende der Anzahl der Maßnahmennummer.
Freundliche Grüße
Ihr Expertenforum der Deutschen Rentenversicherung