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Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben

von Maverick17.03.2009 | 11:48
877 Ansichten
4 Antworten

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Hallo. Ich habe gehört, dass eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht länger als 12 Monate verlängert werden kann. Ist das so richtig? Danke und Gruß

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ich schließe mich dem Beitrag von ??? in Bezug auf die Vielzahl unterschiedlicher Maßnahmen an. Ich schlage deshalb vor, bzgl. Ihres konkreten Falles mit dem Leistungsträger bzw. dessen Auskunfts- und Beratungsstelle Kontakt aufzunehmen.

3 Antworten

Maverickam 17.03.2009 | 12:06
Ich meine mit meiner Frage, ob eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben maximal nur 12 Monate dauern kann.
B´sonam 17.03.2009 | 12:32
Nein, eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. eine Weiterbildung) dauert in der Regel 24 Monate.
???am 17.03.2009 | 13:23
Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben ist ein sehr weiter Begriff. Es gibt da Maßnahmen, die dauern nur ein paar Wochen (z.B. Kurse zu Auffrischung von Kennnissen) und eben auch Umschulungen, die in besimmten Fällen bis zu 30 Monate dauern können. Für genauere Auskünfe sollten Sie konkrete Angaben zu Ihrem Problem machen.
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