Den Antrag können Sie natürlich stellen. Wie die Erfolgsaussichten sind, kann ich an dieser Stelle natürlich nicht absehen. Darüberhinaus steht die Frage im Raum, ob Sie über den 31.07.2012 hinaus beschäftigt sein werden.
Ich rate Ihnen, mit Ihrem Rentenversicherungsträger Kontakt aufzunehmen und um im Vorfeld um ein Gespräch mit dem Reha-Fachberater Ihres RV-Trägers zu bitten. Ich denke, dass dort viele Fragen geklärt werden und sie so nach diesem Gespräch entscheiden können, ob ein Antrag auf Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sinnvoll ist.