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Experten-Antwort

Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben ...

von Mister14.02.2012 | 06:36
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3 Antworten

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Hallo. Folgende Situation: Befristeter Arbeitsvertrag als Kaufmännischer Angestellter läuft bis 31. Juli 2012. Das Unternehmen lässt sich bekannterweise mit der Entscheidung über eine Verlängerung des Arbeitsvertrages viel Zeit. Das heißt: Eine Entscheidung über eine Weiterbschäftigung erfolgt erst Ende Juli. Kann ich aus einem Arbeitsverhältnis heraus einen Antrag für eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen? Oder wird da der Antrag gleich abgelehnt, weil ich ja nicht arbeitslos bin. Danke und Gruß

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den Antrag können Sie natürlich stellen. Wie die Erfolgsaussichten sind, kann ich an dieser Stelle natürlich nicht absehen. Darüberhinaus steht die Frage im Raum, ob Sie über den 31.07.2012 hinaus beschäftigt sein werden.

Ich rate Ihnen, mit Ihrem Rentenversicherungsträger Kontakt aufzunehmen und um im Vorfeld um ein Gespräch mit dem Reha-Fachberater Ihres RV-Trägers zu bitten. Ich denke, dass dort viele Fragen geklärt werden und sie so nach diesem Gespräch entscheiden können, ob ein Antrag auf Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sinnvoll ist.

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2 Antworten

Schadeam 14.02.2012 | 07:16
a) einen LTA Antrag (und jeden anderen auch) kann man immer stellen, was dabei heraus kommt ist die andere Frage. b) wozu brauchen sie LTA wo Sie doch einen Job haben den Sie machen können und den Sie auch weiter machen, wenn der befristete Vertrag verlängert wird?
???am 14.02.2012 | 08:45
Leistungen zur Teilhabe werden erbracht, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen ihr (in der Regel) letzte Arbeit nicht weiter ausüben können. Allein das Auslaufen Ihres Arbeitsvertrages ist nicht ausreichend.
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