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Experten-Antwort

medizinische Rehabilitation

von Hannelore Eichler07.11.2016 | 13:41
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Ich hatte 2011 einen Schlaganfall, war 2011 und 2012 zur medizinischen Rehabilitation und möchte wieder eine Reha beantragen. Z.Z beziehe ich Erwerbsminderungsrente, bin noch bis Dezember arbeitslos, und ab Januar 2017 beziehe ich Vollrente. Außerdem habe ich einen Minijob, den ich auch noch weiterhin nachgehen möchte. Wer ist in meinem Fall der Kostenträger? Bei wem muß ich den Antrag stellen, bei der Krankenkasse oder bei der Rentenversicherung? Mein Ehemann ist chronischer Ashmatiker, ist Rentner und hat auch noch einen unbefristeten Minijob. Der Pulmologe hat eine Reha empfolen. Wir möchten gern gemeinsam zur Reha fahren. Wie ist hier die Vorgehensweise.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Eichler,

die Anträge sollten über die Krankenkasse gestellt werden mit dem Hinweis, dass eine "Ehepaarkur" beantragt wird. Ob den Anträgen entsprochen wird und wer gegebenenfalls Kostenträger sein würde, kann ohne Kenntnis weiterer Einzelheiten nicht beurteilt werden.

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