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Experten-Antwort

Mehrfache Aufforderung zur Reha möglich?

von Florian13.01.2021 | 18:19
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3 Antworten

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Hallo, ich habe auf Aufforderung der Krankenkasse einen Rehaantrag gestellt. Von mir aus einen EMR-Antrag. Ich war schon beim Gutachter. Zuvor wurde die Reha wegen Zwecklosigkeit abgelehnt. Demnächst steht die Aussteuerung an. Ich habe im Zusammenhang mit ALG1 gelesen, dass die Agentur für Arbeit anders als die Krankenkasse sogar zum Rehaantrag auffordern muss. Ist dies auch der Fall, wenn die Rehaablehnung noch kein Jahr her ist? Und wenn bereits ein EMR-Antrag läuft? Muss vorher wie bei der Krankenkasse eine Anhörung erfolgen? Habe ich im schlimmsten Fall zwei Aufforderungen, die das Dispositionsrecht einschränken?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Florian,

vermutlich wird der Agentur für Arbeit ausreichen, dass bereits ein Antragsverfahren auf Erwerbsminderungsrente anhängig ist. Wie genau dort jedoch verfahren wird, können Sie tatsächlich nur mit der Agentur für Arbeit klären.

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2 Antworten

Paulam 13.01.2021 | 18:55
Nicht unbedingt. Die AfA wird bei Beginn der Nathlosigkeit erwarten, dass du einen Antrag auf Reha oder Rente stellst. Letzteres hast du getan, damit ist alles erfüllt, was die AfA zum Thema möchte. Von seitens der DRV kann es trotzdem aber sein, dass du zur Reha musst.
KSCam 13.01.2021 | 19:38
Im Rentenforum ist es müsig zu spekulieren wie sich die Agentur für Arbeit verhalten wird. Wenn die dortige Sachbearbeitung Kenntnis hat, dass der letzte Reha Antrag vor einem Jahr abgelehnt wurde und derzeit ein EM Rentenantrag läuft, wird ein "mitdenkender Sachbearbeiter" wohl nicht zum Reha Antrag auffordern. Und wenn doch: dann stellen Sie eben diesen in Ihren Augen sinnlosen Antrag und warten ab - davon wird "Ihre Welt doch auch nicht untergehen". Manchmal gibt der Klügere eben einfach nach und bricht nicht sinnfreie Diskussionen vom Zaun. Aber noch reden wir ja über "ungelegte Eier", oder? Schönen Abend noch
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