Hallo Möwe,
"Rentenbeginnrechner" und "nein" haben Ihre Frage zutreffend beantwortet.
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Hallo Möwe,
"Rentenbeginnrechner" und "nein" haben Ihre Frage zutreffend beantwortet.
Liebe Leserinnen und Leser,
ich habe ein paar unsachliche Einträge gelöscht.
Ein schönes Wochenende.
Ihr Admin
Hallo "Nicht zu glauben",
gerne nehme ich Hinweise auf übersehene löschwürdige Einträge entgegen. Aber im "Hüstel-Eintrag" steht immerhin ein Hinweis auf das Merkblatt. Es gibt manchmal Grenz-Entscheidungen und allen kann ich es nie Recht machen. Mein Löschen dient nicht der Zensur, sondern dem guten, sachlichen Ton.
Ihnen ein gutes Wochenende.
Ihr Admin
Guten Morgen Wolfgang, also, wenn ich Sie dann richtig verstanden habe, wäre das ohne Abschlage im Jahr 2032; richtig? Ich hätte dann - ohne weitere Unterbrechung im Versicherungsverlauf - über 50ig Versicherungsjahre. Oder habe ich ein Denkfehler? Buuhhh, ich weiss garnicht, ob ich das schaffe. Aber vielen Dank für die Information. MöweFür nach 1963 geborene ist diese Rente eben mit 65 Jahren möglich, wenn die 45 Jahre Wartezeit erfüllt sind....hüstel ;-) Bitte mal im eigenen Link das Merkblatt am Ende selbst nachlesen/welche Jahrgänge/wann das abschlagsfreie Rentenalter über die 45 Jahre nutzen können - hier 66 + 10 Monate. 'Klicken/Linken' Sie nur im Internet, oder lesen/verstehen Sie das auch? ;-) Gruß w.
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