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Meine EM-Rente

von Heinz05.01.2007 | 17:43
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe vor längerer Zeit meine unbefristete EM-Rente bewilligt bekommen. Rentenbeginn war der 01.07.2006.Im Juli habe ich allerdings von der LVA kein Geld bekommen, da hier die Lohnfortzahlung zu einer Null-Rente führte. Mein Sachbearbeiter meinte, es läge an einem § 94. Jetzt habe ich eine Anhörung bekommen, dass ich Geld zurückzahlen muss. In dem Schrieb steht, dass ich die Hinzuverdienstgrenzen überschritten hätte, und mir nun nur noch eine 1/3-Rente zusteht. Ich hab aber doch gar nicht mehr gearbeitet! Ich habe für September und Oktober eine Nachzahlung vom Arbeitgeber bekommen. Dabei handelt es sich nur um eine Urlaubsvergütung für den Juni 2006. Und da hab ich noch keine Rente bezogen!!! Ich bin verzweifelt, da ich das geforderte Geld nicht habe und bitte die Teilnehmer um Hilfe! Vielen Dank!

Antworten der Moderation

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Es muss hier unterschieden werden. Handelt es sich um Urlaubsgeld, werden diese Zahlungen dem Auszahlungsmonat zugeordnet.

Handelt es sich hingegen um Urlaubsabgeltungen (für nicht in Anspruch genommene Urlaubstage), die wegen Beendigung der Beschäftigung nach Rentenbeginn geleistet werden, jedoch in der Zeit zuvor erarbeitet wurden, so liegt kein zu berücksichtigendes Arbeitsentgelt vor. Auf jeden Fall sollten Sie sich die Anrechnung der Urlaubsvergütung von Ihrem Rentenversicherungsträger gründlich erklären lassen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Haben Sie dem Rentenversicherungsträger mitgeteilt, dass Sie einen Teil des Urlaubsgeldes zurückzahlen mussten? Denn dann dürfte eine Anrechnung auf die Rente nicht mehr erfolgen.

Es ist davon auszugehen, dass das Krankengeld mit dem Zuschuss des Arbeitgebers zusammen Ihr letztes Nettoarbeitsentgelt überschreitet, so dass eine Anrechnung auf die Rente zu erfolgen hat.

4 Antworten

Bernhardam 05.01.2007 | 18:51
Nur keine Panik, das ist eine Anhörung, d.h. der allmächtige Amtsschimmel gibt Ihnen die Möglichkeit, sich dazu zu äußern, schriftlich sinnvollerweise. Die angegebene Rechtsgrundlage wäre für eine Antwort hilfreich, ich tippe auf § 96a SGB VI. Die Nullrente im Juli folgt aus § 94 SGB VI und die Verrechnung mit der Lohnfortzahlung ist in Ordnung, da es sich um für denselben Zeitraum erzieltes Arbeitsentgelt handelt. Für die Urlaubsvergütung gilt § 94 SGB VI natürlich nicht, der Zeitraum, für den dieses Arbeitsentgelt erzielt wurde, liegt vor der Erwerbsminderungsrente, jedenfalls meistens, z.B. wenn es in Ihrem Betrieb auch Weihnachtsgeld als 2. Sonderzahlung oder ein 13,5. bzw. 14. Gehalt gibt, je nach Arbeitsvertrag bzw. Tarif. Also schreiben Sie der Rentenversicherung einfach genau, wie der Sachverhalt aussieht. Immerhin ist die GRV noch eine Versicherung, und nicht nur ein Umverteilungsapparat zur Entlastung der Sozialhilfe mit Anrechnung selbst des letzten Hemds.
Andreaam 05.01.2007 | 19:09
Lieber 'Bernhard', 'Ihr Wort in Gottes Ohr' oder besser in dem der Sachbearbeiter der LVA / DRV ! Bei mir lag der Fall leider noch schlimmer: Ich hatte im Jan. 2006 den Antrag zur vollen EM gestellt, war davor teilweise EM. Ab Januar war ich krankgeschrieben. Der Bescheid erging Ende September 2006 - rückwirkend zum 1.6.2006. Da ich auch im Juni 2006 Urlaubsgeld bekommen habe wurde mir die volle EM Rente sofort gekürzt, da ich ja mehr als das doppelte von 350 € hinzuverdient hatte. Mein Arbeitsverhältnis wurde zum 31.10.2006 beendet, so dass ich dann sogar einen Teil des erhaltenen Urlaubsgeldes zurückbezahlen musste. Ausserdem wurde mir damals auch mitgeteilt, dass ein Zuschuss, den mir meine Firma freundlicherweise zum Krankengeld erstattet auch als Hinzuverdienst gewertet wird, da er ja im Zusammenhang mit meiner Berufstätigkeit stehe. Dieser (meiner Meinung nach sehr soziale) Zuschuss wird von der Firma zur Sicherung des Nettoeinkommens bezaht und ohne Abzüge ausbezahlt, da die Firma die anfallenden Steuerbelastung übernimmt. Es handelt sich dabei nicht um riesige Beträge, sie führen aber auf alle Fälle dazu, dass die Rente munter gekürzt wird und somit der soziale Aspekt der Firma gerade das Gegenteil beweist. Leider hatte ich auch da schon während des Bezugs meiner teilweisen EM schlecht Erfahrungen gemacht. Ich sage aber fairer Weise, dass ich die Abrechnung der Monate 02/2006 bis 10/2006 noch gar nicht bekommen habe, da ich auch erst seit Januar die volle EM ausbezahlt bekomme.
Heinzam 06.01.2007 | 10:13
Vielen Dank für die Antwort! Die LVA bezieht sich sich auf § 96a SGB VI. Sie meint die Urlaubsvergütung sei den Monaten September und Oktober zuzurechnen...
Andreaam 09.01.2007 | 02:06
Oh je: jetzt wird das wieder so eine schlaflose Nacht ! zu 1. Ja der Rentenversicherer bekam den geänderten Soz.versicherungsnachweis in Kopie. Wobei da immer noch dasselbe Problem auftritt: der gekürzte Anteil (10 anstelle von 12 Monaten) übersteigt den doppelten Hinzuverdienst bei voller EM von 2 x 350 €. zu 2. Nein, das Nettoarbeitsentgelt übersteigt den Betrag nicht. Die Firma rechnet genau den Zuschuss aus, denn über die Höhe der Krankengeldzahlung wird sie von der Krankenkasse informiert. Ich konnte das gut nachvollziehen, denn die Zuzahlung gibts für 4 1/2 Monate auf 100 % netto und danach noch auf 90 % netto. Und das bis zum Austritt aus der Firma und dem Beginn der firmeninternen Erwerbsunfähigkeitsrente. Und das wird wohl mein größtes Problem: Der Rentenbscheid erging am 25. September (rückwirkend zum 1.6.2006), die Firma kann wohl aber rückwirkend keinen Aufhebungsvertrag ,machen und löst das Arbeitsverhälnis erst zum Ende des dem Bescheid folgenden Monats auf (31.10.2006). So überschneiden sich die Krankengeldzuzahlungen mit dem Rentenbeginn. Diese werden aber nicht wie das Krankengeld (bezahlt bis 4.9.06)von der DRV mit der Rente verrechnet sondern als Hinzuverdienst angesehen, der ab 1.6.2006 eben bei 350 € liegt, obwohl das ja bis zum Ende September keiner ahnen konnte. Für mich allerdings so gut wie lebensnotwendig, da die DRV ab Oktober auch die Zahlung der teilweisen EM eingestellt hatte und ich dann von Oktober bis jetzt zum 1.1.2007 überhaupt kein Geld bekommen hätte. Dieser Zuschuss ist tatsächlich eine Sozialleistung, die auch die Zeit bis zum Beginn der Betriebsrente überbrückte. Ich weiss wirklich nicht, wie das Ganze ausgeht und das Schlimmste ist eben die Unsicherheit, da ich bis heute noch keine blasse Ahnung davon habe, ob ich bei der Nachberechnung der DRV für die Monate 06/2006 bis 10/2006 Geld ausbezahlt bekomme oder auch noch Geld nachbezahlen muss.
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