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Zur Experten-Antwort springenHallo Kathrinchen,
wir schließen uns der Aussage von Abschläge an, dass die Zahlungen – egal wann sie tatsächlich ausgezahlt werden – dem letzten Monat des Arbeitsverhältnisses zugeordnet werden. Über die Auswirkungen im Rahmen der Einkommensanrechnung erhalten Sie von der DRV einen entsprechenden Bescheid.
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