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Experten-Antwort

Minderung durch Versorgungsausgleich

von Georg Spannruft07.11.2013 | 02:11
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Bitte teilen Sie mir mit, mit welcher Minderung meiner Regelaltersrente ich durch den Versorgungsausgleich rechnen muss, damit ich finanzielle Vorsorge treffen kann!

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Verehrter Herr S...,

dem Beitrag von „Sozialröchler“ müssen wir zustimmen.

Sobald am Familiengericht ein Scheidungsantrag gestellt ist, wird sich dieses an Sie und Ihre Frau wenden und nachfragen, ob und von wem Sie und Ihre (Noch-)Ehefrau Versorgungsanwartschaften zu erwarten haben. Das Gericht fordert dann von den jeweiligen Trägern, so z.B. auch Ihrem Rentenversicherungsträger, eine Ehezeitauskunft an. Um diese erteilen zu können, prüft der Rentenversicherungsträger, ob die Rentenversicherungskonten vollständig und richtig sind. Gggfs. wird der Rentenversicherungsträger noch ein Kontenklärungsverfahren durchführen. Nach dessen Abschluss wird dann dem Familiengericht die entsprechende Ehezeitauskunft erteilt werden. Sobald dann das Gericht sein Urteil gesprochen hat und dieses Rechtskraft erlangt hat, wird der Rentenversicherungsträger dieses in Ihrem Versicherungskonto vermerken. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie dann immer die Möglichkeit sich zu erkundigen, ob und wie sich die Scheidung auf Ihre Rentenanwartschaften auswirkt und können ggfs. Ihre „finanzielle Vorsorge treffen“.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Die Versicherungsnummer ist gelöscht.

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5 Antworten

Sozialröchler?am 07.11.2013 | 03:15
Hier im Forum bestimmt nicht und sonst erst nach Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich. Dazu erhalten Sie automatisch eine schriftliche Auskunft Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers, wenn es so weit ist. Beantragen müssen Sie das nicht.
ANDREam 07.11.2013 | 09:41
Bitte keine Persönlichen Daten hier im Forum ,jeder kennt nun Ihre Rv Nummer
=//=am 07.11.2013 | 10:14
Wurde der Versorgungsausgleich bereits durchgeführt und ist das Urteil rechtskräftig? Wenn dies schon länger her ist, wurden sämtliche Renteninformationen und -Auskünfte nach Minderung durch den VA erteilt. Wenn nicht, müssen Sie dies abwarten. Die DRV teilt Ihnen dann zu gegebener Zeit mit, welchen Malus Sie haben und welche Rentenhöhe sich dann ergibt. Und um Gottes Willen NIE persönliche Daten oder Versicherungsnummern im Forum angeben!!!!!!
Mitleseram 07.11.2013 | 12:36
Bitte löschen Sie aus dem o. g. Beitrag aus Datenschutzgründen die RV-Nummer, nachdem der Vers. selbst seinen Beitrag nachträglich nicht mehr bearbeiten kann.
Georg Spannruftam 08.11.2013 | 01:52
Habe aus Unwissenheit meine Versicherungsnummer in meiner Frage mitangegeben. Wie kann ich die jetzt wieder loeschen?
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