Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Mindestrente

von Gerald5109.07.2020 | 16:24
92 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, habe ich das richtig verstanden: Ob z.B. die Ehefrau in den Genuss der neuen Rente kommt, hängt nur vom Gesamteinkommen ab, also Rente Ehemann + Rente Ehefrau + evtl Nebentätigkeiten dürfen 1950 EUR nicht überschreiten, egal wie niedrig die Rente der Ehefrau ist? Danke!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gerald51,

vorweg eine sprachliche Klarstellung. Sie meinen vermutlich die neue Grundrente, was durch ihre Betitelung/Überschrift `Mindestrente` grad zu Irritationen führen kann.

Ansonsten ein klares NEIN zu ihrer Frage. Es hängt NICHT NUR vom Gesamteinkommen der Eheleute ab. Das Gesamteinkommen ist ein (letzter) relevanter, zu überprüfender Punkt.

Zunächst mal muss die Frau überhaut grundrentenberechtig sein. Das bedeutet, dass zunächst mind. 33 Jahre mit Grundrentenzeiten vorhanden sein müssen. Falls diese nicht vorliegen ist hier schon Schluss.

Anschließend entscheidet die Beitragsverteilung während dieser Grundrentenzeiten darüber, ob und in welcher Höhe ein Grundrentenzuschlag möglich ist (ist eine sehr individuelle Berechnung und hat nichts mit Mindestrente o.ä. Begrifflichkeiten zu tun).

Erst zum Schluss, wenn grds ein Grundrentenbonus im Raum steht, wird das Einkommen berücksichtigt. Bei einem Ehegatteneinkommen von gemeinsam über 1950 Euro wird der Grundrentenzuschlag anteilig (aber ggf komplett) gekürzt

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Peteram 09.07.2020 | 17:38
Hallo Gerald51, siehe: https://www.ihre-vorsorge.de/service/lexikon/G/grundrente.html nur so ;-) https://www.ihre-vorsorge.de/service/lexikon/M/mindestrente.html - "Eine Mindestrente gibt es in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht." Gruß, Peter
W°lfgangam 09.07.2020 | 19:55
Hallo Gerald51, das ist doch genau einer der Kernpunkte der 'Grundrente', dass zB. die 'Arztehefrau' mit Ihrer kleinen Rente aus der 'fiktiven Praxisanstellung' (war ja aus fiskalischen Gründen praktisch ;-)) nicht aufgrund der nur eigenen kleinen Rente noch einen Bonus aus der Grundrente erhält -> Familiengesamteinkommen ist maßgebend. TIPP: Scheidung in Erwägung ziehen ...was aus Sicht Versorgungsausgleich aber SEHR 'teuer' werden kann, da ist der Status Quo/sie bekommt weiterhin etwas 'Taschengeld' von Ihnen - aus Familiensicht gesehen - doch die günstigere Alternative ...und Ihnen bleibt im Endeffekt mehr für die Mätresse/oder andere Hobbys *g Gruß w.
Grünam 09.07.2020 | 21:18
TIPP: Scheidung in Erwägung ziehen ...was aus Sicht Versorgungsausgleich aber SEHR 'teuer' werden kann, da ist der Status Quo/sie bekommt weiterhin etwas 'Taschengeld' von Ihnen - aus Familiensicht gesehen - doch die günstigere Alternative ...und Ihnen bleibt im Endeffekt mehr für die Mätresse/oder andere Hobbys *g Gruß w.
Was sind das für Tipps von einem RV-Berater? Das kann man sich echt schenken, zeigt die UNREIFE !!!
W°lfgangam 09.07.2020 | 21:31
Zitat von Grün anzeigenausblenden
Was sind das für Tipps von einem RV-Berater? Das kann man sich echt schenken, zeigt die UNREIFE !!!
... Sie haben doch wirklich keine Ahnung von der Praxis im Beratungsgeschäft und vergleichenden/alternativen Möglichkeiten, die nur im 'Hintergrund' angedacht/aber nicht ausgesprochen werden - letztendlich ist es nur zur 'Auflockerung' der Atmosphäre gedacht ...aber dafür müssten die notwendige 'Reife' im unmittelbaren Kontakt haben, um diese Stilmittel einsetzen/unterlassen zu können ;-) Gruß w. PS: Ihre Feststelltaste prellt ;-)
Wolfgang mein Gutsteram 10.07.2020 | 08:25
die Empfehlung Scheidung ist z.B. in der Schweiz oft zu hören. Auch dort wird die Rentenhöhe bei Ehepaaren gedeckelt, so dass oft Scheidungen angedacht oder gar ausgeführt? werden. Im Prinzip von der Sache hat er recht. Ethisch nicht
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026