Hallo Gerald51,
vorweg eine sprachliche Klarstellung. Sie meinen vermutlich die neue Grundrente, was durch ihre Betitelung/Überschrift `Mindestrente` grad zu Irritationen führen kann.
Ansonsten ein klares NEIN zu ihrer Frage. Es hängt NICHT NUR vom Gesamteinkommen der Eheleute ab. Das Gesamteinkommen ist ein (letzter) relevanter, zu überprüfender Punkt.
Zunächst mal muss die Frau überhaut grundrentenberechtig sein. Das bedeutet, dass zunächst mind. 33 Jahre mit Grundrentenzeiten vorhanden sein müssen. Falls diese nicht vorliegen ist hier schon Schluss.
Anschließend entscheidet die Beitragsverteilung während dieser Grundrentenzeiten darüber, ob und in welcher Höhe ein Grundrentenzuschlag möglich ist (ist eine sehr individuelle Berechnung und hat nichts mit Mindestrente o.ä. Begrifflichkeiten zu tun).
Erst zum Schluss, wenn grds ein Grundrentenbonus im Raum steht, wird das Einkommen berücksichtigt. Bei einem Ehegatteneinkommen von gemeinsam über 1950 Euro wird der Grundrentenzuschlag anteilig (aber ggf komplett) gekürzt