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Experten-Antwort

Mindestzahl - Entgeltpunkte

von Sebastian K.29.08.2017 | 07:31
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18 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, muss eine bestimmte Mindestzahl an Entgeltpunkten vorliegen, um eine Regelaltersrente der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen zu können? Angenommen, jemand übt 5 Jahre lang eine geringfügige Beschäftigung mit einem Monatsverdienst von 100 Euro aus und lässt sich nicht von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien. Sind damit bereits die Voraussetzungen für die Regelaltersrente erfüllt? Ist die Auszahlung einer solchen Mini-Regelaltersrente überhaupt möglich? Und ermöglicht eine solche Mini-Regelaltersrente den Zugang zur Krankenversicherung der Rentner - eine Voraussetzung zum Eintritt in die KVdR ist ja, dass eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen wird. Dann würden ja die monatlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anhand der Mini-Regelaltersrente berechnet werden und wären somit extrem niedrig. Besten Dank im Voraus für Ihre Erläuterungen zu meinen Fragen. Sebastian K.

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sebastian K.,

die Voraussetzung für die Regelaltersrente ist allein die Erfüllung der Wartezeit von 5 Jahren mit Beitragszeiten. Auch eine sehr niedrige Einzahlung führt zur Ermittlung von Entgeltpunkten und daraus eines Rentenbetrages. Es gibt lediglich eine Regelung, die es dem RV-Träger gestattet, Kleinstrenten bis zu einem Wert des aktuellen Rentenwerts (also für 1 Entgeltpunkt) für einen angemessenen Zeitraum im Voraus zu zahlen - also z.B. eine viertel- oder halbjährliche Auszahlung. Eine monatliche Zahlung wäre aber auf Wunsch auch möglich.

Zu Fragen der KV wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenversicherung.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo W*lfgang & Co.

hier ist wohl ein Thread ins Captcha-Universum entgleist. Die Capcha-Lösung kann nerven und die Bilderrätsel sind mitunter kafkaest, das verstehen wir. Aber nochmal: Wir brauchen einen wirksamen Spam-Schutz. Ohne den kein Forum.

Wir bitten darum, die Frage-Threads der User nicht für Anregungen/Kritik & Co zu verwenden - so nett das auch gemeint ist. Schicken Sie uns gerne eine Mail an redaktion / at / ihre-vorsorge.de. Wir beißen nicht, wir antworten.

Viele Grüße

Ihre

Redaktion

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16 Antworten

Rentencrackam 29.08.2017 | 08:02
Ja, eine Versicherung in der KVDR wäre auch mit dieser Kleinstrente (5 Jahre versicherungspflichtiger Minijob) möglich, wenn Sie zu 9/10 in der zweiten Hälfte zwischen erstmaliger Beschäftigungsaufnahme und Rentenbeginn in der GKV pflichtversichert, freiwillig versichert oder familienversichert waren. Waren Sie hingegen beispielsweise als Selbständiger privat versichert und erreichen diese 9/10-Deckung nicht, besteht kein Anspruch auf KVDR. Das kann gegebenenfalls bitter sein, wenn Sie sich im Rentenalter freiwillig in der GKV (müssen), weil dann alle Einkünfte (ggfs. Riester, Rürup, Mieteinnahmen) beitragspflichtig werden, während es bei einem Rentner mit Zugehörigkeit zur KVDR nur die gesetzliche Rente und die Betriebsrente, nicht aber alle weiteren Einkünfte wären.
W*lfgangam 29.08.2017 | 19:59
Zitat von Rentencrack anzeigenausblenden
...oder Kinder (fast aller Art) nachweisen können, um damit ontop + jeweils pauschal 3 Jahre die Vorversicherungszeit erreichen zu können. Warum geben Personen mit nur halbgarem Wissen noch solche 'veralteten Infos' weiter ? Nebenbei, gilt auch für Altfälle vor dem 01.08.2017, dann aber nur auf direkten Antrag/Neufeststellung der KVdR bei der GKV ...und Sozialleistungsträger, die ergänzende Leistungen /auch im Rahmen der freiwilligen GKV zahlen, erwachen so langsam aus Ihrem Dornröschenschlaf, um da mit einzusteigen. Und, die Erfassung der Kiddies erfolgt auch über alle Rentenantrag aufnehmenden Stelle – wenn es denn notwendig ist, aber dazu muss man sich nur ein klein wenig mit KVdR auskennen. Gruß w. PS: nur ein 'Test' ;-) weil die Antwort so gänzlich unvollständig war und zu extremen Nachteilen führen kann.
Rentencrackam 29.08.2017 | 21:46
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
wenn Sie zu 9/10 in der zweiten Hälfte zwischen erstmaliger Beschäftigungsaufnahme und Rentenbeginn in der GKV pflichtversichert, freiwillig versichert oder familienversichert waren.
...oder Kinder (fast aller Art) nachweisen können, um damit ontop + jeweils pauschal 3 Jahre die Vorversicherungszeit erreichen zu können. Warum geben Personen mit nur halbgarem Wissen noch solche 'veralteten Infos' weiter ? Nebenbei, gilt auch für Altfälle vor dem 01.08.2017, dann aber nur auf direkten Antrag/Neufeststellung der KVdR bei der GKV ...und Sozialleistungsträger, die ergänzende Leistungen /auch im Rahmen der freiwilligen GKV zahlen, erwachen so langsam aus Ihrem Dornröschenschlaf, um da mit einzusteigen. Und, die Erfassung der Kiddies erfolgt auch über alle Rentenantrag aufnehmenden Stelle – wenn es denn notwendig ist, aber dazu muss man sich nur ein klein wenig mit KVdR auskennen. Gruß w. PS: nur ein 'Test' ;-) weil die Antwort so gänzlich unvollständig war und zu extremen Nachteilen führen kann.
Die Gesetzesänderung ist mir entgangen. Ich bitte um Entschuldigung für den Fehler.
Genervteram 30.08.2017 | 05:45
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
wenn Sie zu 9/10 in der zweiten Hälfte zwischen erstmaliger Beschäftigungsaufnahme und Rentenbeginn in der GKV pflichtversichert, freiwillig versichert oder familienversichert waren.
...oder Kinder (fast aller Art) nachweisen können, um damit ontop + jeweils pauschal 3 Jahre die Vorversicherungszeit erreichen zu können. Warum geben Personen mit nur halbgarem Wissen noch solche 'veralteten Infos' weiter ? Nebenbei, gilt auch für Altfälle vor dem 01.08.2017, dann aber nur auf direkten Antrag/Neufeststellung der KVdR bei der GKV ...und Sozialleistungsträger, die ergänzende Leistungen /auch im Rahmen der freiwilligen GKV zahlen, erwachen so langsam aus Ihrem Dornröschenschlaf, um da mit einzusteigen. Und, die Erfassung der Kiddies erfolgt auch über alle Rentenantrag aufnehmenden Stelle – wenn es denn notwendig ist, aber dazu muss man sich nur ein klein wenig mit KVdR auskennen. Gruß w. PS: nur ein 'Test' ;-) weil die Antwort so gänzlich unvollständig war und zu extremen Nachteilen führen kann.
War doch klar, der W*lfgang kanns nicht lassen. Willkommen zurück. Langweilig so allein zu Hause, wenn niemand da ist, der einem zuhört?
W*lfgangam 31.08.2017 | 20:07
> War doch klar, der W*lfgang kanns nicht lassen. Willkommen zurück. Keine 'Sorge', Genervter, den Spaßfaktor habe ich noch lange nicht wieder gefunden - den 'Genervt-Faktor' muss ich mir nicht antun, womit jetzt nicht unbedingt Sie gemeint sind *g Gegen die Optik ist nichts einzuwenden/zwar auch Geschmackssache, aber gegen 'Gängelungen' bei jeder Antwort _in einer Sitzung_, nee! Wenn denn mal 1-2 Antworten kommen ...den Rest schaffen doch auch weiterhin die fleißigen 'Malen-nach-Zahlen-User' weg :-)) Gruß w. PS: die Experten/in sollten sich auch mal dem 'Captcha-Zwang' - nur mal zu Übungszwecken - unterwerfen ;-) Und wieder so ein unlogisches "wählen Sie alle Fester mit Straßenschildern" - wenn nur _ein Schild_ überhaupt zu sehen ist, wie ist dann die Frage nach dem Plural zu beantworten? Ist das hier bei RTL2 ? ;-)
W*lfgangam 01.09.2017 | 20:01
> Woher wissen Sie eigentlich, dass die Experten nicht dem "Captcha-Zwang" unterliegen? ...die Frage war nicht ernst gemeint - oder etwa doch? Dann rutschen Sie in der Begabtenskala bis ins kalte Wasser ;-) Gruß w. PS: den CMS-'Admin'-Modus/Benutzerrechte muss ich Ihnen nicht erklären ...oder? *fg
Unwissendeam 04.09.2017 | 17:35
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Doch, lieber W*lfi, die Frage war ernst gemeint und ich stelle sie gerne nochmal. Doch bevor Sie wieder mit bekannter Überheblichkeit antworten, sollten Sie lieber aufpassen, dass SIE es nicht sind, der in der Begabtenskala ins kalte Wasser rutscht. Denn Ihr Hinweis auf die "Administratorenrechte" ging wohl ziemlich nach hinten los. Lesen Sie sich hierzu doch einfach mal die Administratorenantwort* in folgendem Thread durch: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/kritik-a… Ein Experte, der keine Antworten löschen kann, soll Administratorenrechte haben? Da haben Sie mit Ihrem Hinweis wohl ziemlich ins Klo gegriffen! Kleiner Tipp: Wenn Sie schon andere mit beißendem Spott und Häme überziehen wollen, dann sollten Sie sich auch sicher sein, dass Ihre gegenteilige Behauptung stimmt. Ansonsten rutschen Sie auf der "Überheblichkeitsskala" ins Polarwasser ab! *Falls Sie es noch nicht erkannt haben: Das ist keine Expertenantwort, sondern eine davon zu unterscheidende Administratorenantwort!
W*lfgangam 04.09.2017 | 20:55
Hallo Unwissende, die Moderator/in-Antwort schließt nicht aus, dass die Experte/in nicht (auch) löschen dürften, geschweige denn ein reCaptcha für eigene Antworten (worauf sich meine Ausgangsfrage ausschließlich bezog) nicht 'vorgeschaltet' haben. Lesen im Detail, das üben wir noch mal, nöö?! ;-) Wenn sich ein Experte dazu äußern würde, wüssten wir mehr ...egal, hat eh keine Bedeutung für die User-Fragen und wäre nur ein Wohlfühl-Feature für die Xperten :-) Gruß w.
Unwissendeam 05.09.2017 | 09:11
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Hallo W*lfi, lesen Sie doch noch mal nach. Der Moderator schrieb: "Nicht die Experten löschen, sondern wir Admins." Wenn der Moderator von "wir Admins" spricht, und dieser Gruppe der "admins" die Gruppe der "Experten" gegenüberstellt (man beachte das Wort "sondern"), dann sind die Experten keine Admins. Das ist einfache Logik. Also, lieber W*lfi, Ihren Hinweis auf das "Lesen üben" nehme ich gerne auf und rate Ihnen, mal ein wenig das logische Denken zu üben. Da gibt es ganz tolle Lernspiele für Grundschüler! ;-) Lesen sollten Sie derweil auch üben. Denn offensichtlich haben Sie "überlesen", dass ich Ihnen hinsichtlich des "Captcha-Zwanges" lediglich eine FRAGE gestellt und keine Behauptung aufgestellt habe. Ach? Und warum haben SIE dann die Sache überhaupt bei dieser User-Frage auf den Tisch gebracht? Aber gut, da wären wir ja wieder bei dem Thema "Logik" und da hapert es bei Ihnen ja leider noch ein wenig. :-) Mit besten Grüßen Die Unwissende (eine von den "Malen-nach-Zahlen"-Usern) P.S., falls Sie es noch nicht wussten: "Admins" ist die Kurzbezeichnung für Administratoren und bezeichnet die Personen, die Adminstratorenrechte haben.
Herz1952am 05.09.2017 | 08:10
Hallo W*olfgang, ganz schön peinlich immer wieder beleidigt seinen Rücktritt aus dem Forum anzukündigen und dann ein paar Tage später wieder schreiben. Tja, wer von uns beiden macht sich nun zum dummen August :-)
W*lfgangam 05.09.2017 | 20:02
> P.S., falls Sie es noch nicht wussten: "Admins" ist die Kurzbezeichnung für Administratoren und bezeichnet die Personen, die Adminstratorenrechte haben. Oh-hoo, das muss 'neu' sein ...gut, dass ich als Admin/Diverses _endlich_ mal 'ne Info über dieses 'Neuland' erfahre ;-) Unwissende, Sie haben einen _entzückenden_ leicht auszulösenden 'Beißreflex' ...für das Unwesentliche *g Gruß w.
Zufälliger Leseram 06.09.2017 | 12:02
Liebe Redaktion, ihr habt neulich erst geschrieben, dass man auf Troll-Einträge am besten gar nicht reagieren sollte. Ich denke, man sollte auch auf die Schmoll-Einträge von W*lfgang gar nicht reagieren. Der hört mit seiner Mäkelei schon auf, wenn ihn keiner mehr beachtet. Viele Grüße Zufälliger Leser
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