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Experten-Antwort

Mini Job Wechsel bei voller EMR

von Carry06.07.2021 | 22:23
100 Ansichten
4 Antworten

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Guten Abend, ich bekam von 2001-2008 teilweise EMR und seit 2008 die volle EMR. Seit beginn hatte ich einen Minijob über 100€ jeden Monat(10Std/M). Diesen habe ich letztes Jahr verloren da der Chef in Rente ging und den Betrieb aufgegeben hat. Ich habe dies der RV nicht abgemeldet. Nun habe ich ein Angebot für einen Minijob den ich wieder von zu Hause flexibel für insgesamt 20 Std. im Monat ausüben könnte. Dort würde ich 400€ aufgrund meiner Qualifikation bekommen. 5 Stunden in der Wochen würde ich auch schaffen. Muß ich nur die Erhöhung der RV melden? Und muß ich mit einer erneuten Prüfung rechnen? die letzte Überprüfung fand 2015 statt. Ist eine Beratung mit der RV sinnvoll? Herzlichen Dank Carry

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Carry,

„Siehe hier“ hat Ihre Frage aus meiner Sicht bereits sehr umfassend und zutreffend beantwortet.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

KSCam 06.07.2021 | 22:55
Eine neue Jobaufnahme müssen Sie melden. Ob die Berentung dann überprüft wird bleibt abzuwarten, das kann keiner im Forum wissen. Hellseher sind hier ohnehin nicht unterwegs. Gute Nacht.
Siehe hieram 07.07.2021 | 01:26
Hallo Carry, dass Sie den 'alten' Minijob nicht abgemeldet haben, ist nicht 'schlimm'. Wenn Sie nun aber einen neuen Job annehmen, mit mehr Gehalt (innerhalb der Grenze), aber auch mehr Stunden (innerhalb der Grenze), müssen Sie es der zuständigen DRV mitteilen (Änderung = Mitwirkungspflicht). Teilen Sie der zuständigen DRV die Änderung mit. Meist spricht nichts dagegen, denn Sie bleiben zeitlich als auch vom Verdienst her innerhalb der erlaubten Grenzen. Die DRV kann aber JEDERZEIT die EM-Rente überprüfen, unabhängig davon, ob Sie einen Minijob haben oder nicht. Das sollte Sie aber nicht davon abhalten, diese erlaubte Möglichkeit zur Aufstockung der Rente wahrzunehmen. Aber mitteilen 'müssen' Sie es. Viel Erfolg in der neuen Aufgabe und auch sonst alles Gute!
Carryam 07.07.2021 | 10:40
Herzlichen Dank für die Antworten!
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