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Experten-Antwort

Minijob

von Egon O.22.09.2018 | 11:00
111 Ansichten
10 Antworten

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Ich habe einen Plan. Ich nehme zwei Minijobs zu je 2 Stunden an. Einer bei Edeka als Wareneinräumer und der andere als Reiniger bei einem Arzt in der Praxis. Wie würde das Sozialamt reagieren in Bezug auf meine Grundsicherung wegen Erwerbsminderung? Besonders, wenn ich diese beiden Minijobs länger ausübe?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Egon O.,

wie das Sozialamt reagieren wird, können wir hier im Forum der Rentenversicherung nicht einschätzen. Die dortigen Verfahren und Vorgaben sind uns nicht bekannt. Ich kann es aber auch nicht ausschließen, dass bei einer auf Dauer bestehenden Beschäftigung von mehr als 3 Stunden am Tag zumindest eine erneute gutachterliche Stellung vom RV-Träger angefordert wird.

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9 Antworten

Empörteram 22.09.2018 | 11:10
Was hat Ihre Frage in einem Rentenforum verloren? Eine Rückfrage beim Sozialamt ist da angebrachter!
KSCam 22.09.2018 | 11:46
Zu diesem Plan kann man Sie beglückwünschen. Zum einen weil Sie eine sinnvolle Arbeit gefunden haben. Zum anderen weil die Grundsicherungsleistung durch die Verdienste gekürzt werden können, was jeden Steuerzahler sicherlich freut. Aber was hat diese Frage im Rentenforum zu suchen?
KSCam 22.09.2018 | 13:30
Volle EM bedeutet dass Sie noch unter 3 stunden täglich arbeiten können. Da ist ein Minijob in aller Regel kein Problem, Sie müssen ihn bei der DRV anzeigen und der grundsicherung die Einkünfte angeben.
W*lfgangam 22.09.2018 | 21:18
Zitat von Benni anzeigenausblenden
...aha, das Sozialamt prüft/begutachtet also wg. der EMRT? Na, dann lassen wir das Sozialamt doch gleich das EMRT-Verfahren allein abwickeln, braucht's keine DRV mehr. Auf welchem Mist ist denn Ihre Erkenntnis dazu gewachsen? ...etwa rein aus der allgemeinen WE-Laberei? ;-) Gruß w.
Klaram 22.09.2018 | 19:07
Im SGB XII gibt es keine Freibeträge wie zB im SGB II von 100 €. Im SGB XII wird ab dem 1. Ersten Euro angerechnet, wobei bis zum maximalen Regelsatz I 416 € 30 % anrechnungsfrei sind. Bei 450 € Job bleiben also 135 € übrig.
Benniam 22.09.2018 | 20:06
Das ist ja mächtig gewaltig, Egon. Aber vergiss nicht, das zwei Minijobs zu je zwei Stunden insgesamt vier Stunden sind. Alle wissen ja, das eine volle Erwerbsminderung nur dann vorliegt, wenn eine Erwerbsfähigkeit von UNTER DREI Stunden möglich ist. Vier Stunden sind bekanntermaßen mehr wie 2:59:59 h! Nicht das Du Dich hinterher wunderst, das das Sozialamt herumrödelt eben wegen der vier Stunden und Dich neu begutachten lässt....
Hanniam 23.09.2018 | 20:14
Die GruSi wird dann gekürzt, bzw ganz gestrichen. Bei einem Verdienst von so rund 900€ wird auch die Erwerbsminderungsrente gekürzt, da du nur 6300€ anrechnungsfrei pro Jahr hinzuverdienen darfst. Außerdem bist du mit dem zweiten 450€ Job sozialversicherungspflichtig. Auch wird deine erwerbsminderung den Gründe nach überprüft, denn wenn du regelmäßig 4h täglich arb3iten kannst, steht dir nur eine Teilerwerbsminderungsrente zu
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