Hallo Steffi,
die Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von weniger als 15 Stunden und einem Verdienst unter 450,00 Euro ist für den Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung in der Regel unschädlich und führt nicht zu einer Überprüfung des Rentenanspruchs an sich.
Wie Sie bereits richtig angegeben haben, müssen Sie den Rentenversicherungsträger allerdings informieren, wenn Sie die geringfügige Beschäftigung aufnehmen.
Wir empfehlen Ihnen daher, teilen Sie dem zuständigen Rentenversicherungsträger mit einem kurzen Schreiben mit, dass Sie eine geringfügige Beschäftigung bei dem Arbeitgeber XY aufgenommen haben, wie hoch der monatliche Verdienst ist und wie viele Stunden Sie in der Woche arbeiten werden.
Die Vorlage weiterer Gutachten, die eine "Verschlechterung" Ihres Gesundheitszustandes dokumentieren, halten wir für nicht erforderlich.
Eine Mitteilungspflicht besteht bei Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Dauer nur, wenn es Anhaltspunkte für eine Besserung des Gesundheitszustandes und damit für einen möglichen Wegfall der vollen Erwerbsminderung gibt.
Mit freundlichen Grüßen