Hallo, Wissbegierig!,
wenn Sie eine versicherte Hauptbeschäftigung ausüben, dürfen Sie nebenbei einem geringfügigen Minijob nachgehen, ohne dass Sie dort versicherungspflichtig werden.
Inwieweit eine Auskunftspflicht- und Meldepflicht über den Minijob gegenüber dem Haupt-Arbeitgeber besteht, müßte vertraglich geregelt sein. Es kann sogar eine Neben-Beschäftigung ganz ausgeschlossen sein.