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Minijob

von Wissbegierig!13.07.2007 | 11:08
1514 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, wie sieht es aus, wenn ich eine versicherte Hauptbeschäftigung ausübe und gleichzeitig einen sog. Minijob. Muss ich meinem Hauptarbeitgeber mitteilen, dass ich einen Minijob ausübe? Bin dankbar über eine Antort!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo, Wissbegierig!,

wenn Sie eine versicherte Hauptbeschäftigung ausüben, dürfen Sie nebenbei einem geringfügigen Minijob nachgehen, ohne dass Sie dort versicherungspflichtig werden.

Inwieweit eine Auskunftspflicht- und Meldepflicht über den Minijob gegenüber dem Haupt-Arbeitgeber besteht, müßte vertraglich geregelt sein. Es kann sogar eine Neben-Beschäftigung ganz ausgeschlossen sein.

2 Antworten

???am 13.07.2007 | 11:14
Das sollten Sie vielleicht mit Ihrem Betriebsrat (soweit vorhanden) besprechen. Ich kenne nur die Regelung aus dem Arbeitsvertrag, dass ähnliche oder gar gleiche Nebenbeschäftigungen verboten sind. Die restlichen Nebentätigkeiten müssen genehmigt werden, unabhängig vom Umfang. Ob das allerdings überall so ist, weiß ich nicht.
HLRT67am 13.07.2007 | 13:45
Das Ding hat zwei Seiten - die eine ist, ob Ihr Haupt-Arbeitgeber es genehmigt oder nicht. Im Regelfall enthält der Arbeitsvertrag eine entsprechende Klausel, daß er gefragt werden muß. Von dem her weiß er es dann sowieso. Die andere Seite ist der Umfang - solange nur eine einzige geringfügige Beschäftigung neben der Hauptbeschäftigung vorhanden ist, ist es auch von der sozialversicherungsrechtlichen Seite her unproblematisch; bei mehreren gibt's dann gewisse Regelungen und Einschränkungen (die zu erläutern hier zu aufwendig wäre)
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