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Experten-Antwort

Minijob annehmen zusätzlich zur freiwilligen Rentenzahlung

von LedLight19.11.2025 | 17:10
341 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich zahle seit einigen Monaten freiwillig dem Maximalbeitrag in die Rentenversicherung ein, da ich zurzeit von einer Abfindung lebe und möchte dies auch weiterhin tun. Ich habe keine andere Beschäftigung und noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht. Dazu habe ich das Formular V0060 ausgefüllt und unter anderen die beiden Fragen unter 3.1 - geringfügig entlohnte Beschäftigung mit Verzicht auf die Versicherungsfreiheit - geringfügig entlohnte Beschäftigung ohne Befreiung von der Versicherungspflicht natürlich auch nicht angekreuzt. Soweit ich das verstanden habe bedeutet ja das erste Minijob vor 1.1.2013 und das zweite Minijob nach 1.1.2013 ohne Befreiung. Nun möchte ich für einen Monat eine geringfügige Beschäftigung annehmen. Ist beides zusammen möglich, wenn man über seinen Arbeitgeber einen Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht stellt? Die damals beantworteten Fragen unter 3.1 sind ja dann noch immer nicht zutreffend !? Ich hatte dazu zum einen: - beim Servicetelefon der DRV angerufen. Dort wurde mir mitgeteilt das trotz Befreiung von der Rentenversicherungspflicht der Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag zahlt und deswegen eine freiwillige Rentenversicherung in diesem Zeitraum nicht möglich wäre. - Bei einer ähnlichen Frage https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/minijobs-und-freiwill… hier im Expertenforum habe ich verstanden, man könne bei gestelltem Antrag auf Befreiung zusätzliche freiwillige Zahlungen leisten. Ich bin mir nun nicht sicher was in meinem Fall richtig ist und wie ich das handhaben kann. Vielen Dank schon mal im Voraus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo LedLight,

 

das Zusammentreffen von freiwilligen Beiträgen mit einer geringfügigen Beschäftigung ist zulässig, sofern in dieser geringfügigen Beschäftigung keine Versicherungspflicht besteht. Lassen Sie sich also bei Aufnahme des Minijobs von der Versicherungspflicht befreien, können Sie die hohen freiwilligen Beiträge weiterzahlen.

 

Unsere Antwort aus einem alten Beitrag

 

"Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können nur gezahlt werden, wenn keine Versicherungspflicht aus einer anderen Beschäftigung besteht. Grundsätzlich besteht bei einem Minijob Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Liegt bei Ihnen ausschließlich ein Minijob vor, können Sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Weitere Informationen erhalten Sie von der Minijob-Zentrale.

 

https://www.minijob-zentrale.de/DE/home/home_node.html"

 

hat also weiterhin Bestand.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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5 Antworten

Lupeam 19.11.2025 | 17:21
Fraglich!am 19.11.2025 | 17:27
Haben Sie am Servicetelefon mit der Putzfrau gesprochen?
abcam 19.11.2025 | 17:38
Während einer freiwilligen Versicherung dürfen sie nicht pflichtversichert z.B. in einem Minijob sein. Verzichten sie auf die Pflichtversicherung im Minijob, können sie also weiter freiwillig einzahlen. Der Arbeitgeber zahlt in jedem Fall einen Beitrag, der für sie keine Rolle spielt (ergibt später mal wenige oder noch weniger Euro mehr Rente)
butzeam 19.11.2025 | 17:40
inhaltlich entnehme ich ihrem Beitrag, daß sie die Putzfrau waren.
KSCam 19.11.2025 | 18:12
Die erste Aussage am Servicetelefon war falsch (oder wurde von Ihnen falsch verstanden, auch das soll gelegentlich vorkommen). Klartext: wenn beim Minijob nur der AG seine Pauschalen zahlt, ist der Mitarbeiter nicht versicherungspflichtig und darf parallel dazu freiwillige Beiträge zahlen (sofern auch aus anderem Grund keine Pflichtbeiträge vorliegen). Das ist sowas von eindeutig, dass das eigentlich jeder, der am Servicetelefon antworten darf, wissen müsste. (Aber der werfe den ersten Stein, der selbst noch nie etwas falsch gemacht hat - und da kenne ich nur eine Person, meine Schwiegermutter, grins).
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