Hallo Slash1973,
beim Bezug einer Renten wegen voller Erwerbsminderung beträgt die Hinzuverdienstgrenze in 2024 18.558,75 Euro.
Für Erwerbsminderungsrenten gilt weiterhin, dass eine Beschäftigung nur im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens ausgeübt werden darf, welches Grundlage für die Erwerbsminderungsrente ist. Anderenfalls kann der Anspruch auf die Rente trotz Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen entfallen. Beträgt das monatliche Arbeitsentgelt weniger als 810 Euro, ist grundsätzlich die Annahme gerechtfertigt, dass eine Arbeitszeit von 3 Stunden täglich (bzw. 15 Stunden wöchentlich) nicht erreicht wird.
Sollte eine Beschäftigung (auch Minijob) aufgenommen werden, melden Sie dies bitte Ihrem Rentenversicherungsträger.