Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Sun,
teilen Sie Ihrem Rentenversicherungsträger mit, welche Beschäftigung Sie in Aussicht haben und bitte Sie um schriftliche Bestätigung, dass die geplante Beschäftigung keine Auswirkung auf Ihre Rentenzahlung hat.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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