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Experten-Antwort

Minijob bei voller Erwerbsminderungsrente

von Sun03.06.2024 | 23:40
731 Ansichten
16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Ich möchte aus finanziellen Gründen gerne meine EM Rente mit einem Minijob erhöhen, da sie bei den aktuellen Preisen ( Inflation) vorne und hinten nicht reicht und ich keine Flaschen sammeln will! Die Einkommensgrenze ist mir bekannt . Mit 538€ passt das alles aber ich darf ja täglich nur 3 Std.arbeiten . Wären dann 15 Stunden die Woche. Der Arbeitgeber möchte mich aber gerne an drei Tagen a 4 Stunden einstellen. Verliere ich dann meine volle EM Rente?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.06.2024 | 11:06

Hallo Sun,

 

teilen Sie Ihrem Rentenversicherungsträger mit, welche Beschäftigung Sie in Aussicht haben und bitte Sie um schriftliche Bestätigung, dass die geplante Beschäftigung keine Auswirkung auf Ihre Rentenzahlung hat.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung 

15 Antworten

Komischam 04.06.2024 | 02:34
Melden Sie ihr Vorhaben an Ihre Rentenversicherung und warten Sie einfach die Antwort ab. Wenn Sie diesen Job machen, dann müssen Sie es ja sowieso melden, also warum nicht vorher das OK, oder nicht OK holen. Hier bekommen Sie keine verbindliche Antwort. Allerdings dürfte bei 3 Tagen a 4 Stunden die Frage berechtigt sein, ob Sie überhaupt voll erwerbsgemindert sind.
....am 04.06.2024 | 04:14
Sie dürfen nur UNTER 3 Stunden arbeiten am Tag.
Hildeam 04.06.2024 | 04:30
Kann sein, dass es durchgeht, weil die DRV anhand eines Minijobs davon ausgeht, dass alles im grünen Bereich ist. Kann aber auch anders ausgehen!
....am 04.06.2024 | 04:41
Der Mann hat die Erfahrung mit vollen 3 Stunden schon gemacht https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/1-sekunde-zuviel-
Rechnen!am 04.06.2024 | 06:28
Wenn sie 12 Stunden arbeiten, ist es kein Minijob mehr. Nur bei 10 Stunden in der Woche ist es ein Minijob. Ansonsten dürfen Sie gleich ihren Arbeitgeber anzeigen, weil er Ihnen den Mindestlohn nicht zahlt.
xyam 04.06.2024 | 06:29
Die Betonung liegt auf "unter 3 Stunden täglich". Weil Sie dann nicht überlastet werden und genügend Zeit zur Erholung haben. Wieviele Tage pro Woche Sie arbeiten ist dann egal. Machen Sie dem AG klar, daß dies in diesem Land so geregelt ist und Sie kein Spezialfall sind. Fragen Sie ihn genau, warum er nicht auf 2:59h gehen kann und wie die Zeiterfassung und Abrechnung überhaupt genau geregelt ist im Betrieb.
Rechtssicher!am 04.06.2024 | 06:46
Hier wird immer viel geschrieben. Zunächst mal haben Sie eine Art „Probezeit“ von 6 Monaten, in denen Sie mehr arbeiten dürfen, ohne dass Ihre Erwerbsminderungsrente gefährdet ist, danach allerdings könnte eine Arbeitszeit von mehr als 3 Stunden problematisch werden. Teilen Sie Ihr Vorhaben schriftlich Ihrem zuständigen Rententräger mit und warten Sie die Entscheidung ab. Nur dann, haben Sie auch eine rechtssichere Antwort, auf die Sie sich berufen können. Was User hier im Forum schreiben ist völlig unverbindlich und damit in Ihrer Situation nicht hilfreich.
Dummes geschwätz von 2Sun"am 04.06.2024 | 06:51
Falls Sie noch Flaschen sammeln können, sind Sie noch so fit, dass Sie auch andere, deutlich besser bezahlte Jobs machen können. Aber Hauptsache, dumm dahergelabert.
Anonymam 04.06.2024 | 09:12
Bei einem Minijob wird grundsätzlich unterstellt, dass man unter 3 Stunden liegt. D. h. aber nicht, dass keine Sonderprüfung erfolgen kann. Daher sollten sie unter 3 Stunden bleiben. Drei Tage á 4 Stunden ist zu riskant. Damit würden Sie der Prognose des medizinischen Dienstes nachweislich widersprechen, in dem Sie beweisen, dass sie mehr als drei Stunden arbeiten können. Das Argument, im Schnitt liege ich aber unter drei Stunden, zieht in der Regel nicht, weil auch ihr Körper was die Belastung angeht, keinen Durschnitt macht. Lieber die Finger weg.
....am 04.06.2024 | 10:30
Sie sind auf den fahrenden Zug mit aufgesprungen
Jessiam 12.09.2025 | 12:00
Ich habe ihre nette Antwort gerade gelesen. Und ja das ist leider so, das es unter drei Stunden sein müssen. Es dürfen keine 3:01 Stunden sein. Volle Erwerbsminderungsrenter/in müssen unter diesen drei Stunden bleiben. Einfach Mal richtig informieren bevor man so unfreundlich schreibt. Ich weiß das nämlich da ich auch volle Erwerbsminderungsrente bekomme. Und ich habe bei der DRV gefragt.
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