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Experten-Antwort

Minijob nach Renteneintritt versicherungsfrei stellen lassen?

von Pongo17.08.2023 | 10:47
784 Ansichten
5 Antworten
Aktuell habe ich einen befristeten (!) Minijob, der noch bis 2025 laufen kann, bei dem ich in die RV einzahlen lasse. Macht es Sinn, auch nach Renteneintritt (noch dieses Jahr) in die RV einzuzahlen? Oder ist mit dem Renteneintritt kein weiterer Erwerb von "Rentenzeiten" mehr möglich - und damit die Beitragsfreistellung richtig?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.08.2023 | 13:03

Guten Tag Pongo,

 

wenn das Regelrentenalter noch nicht erreicht ist, löst die geringfügig entlohnte Beschäftigung grundsätzlich Versicherungspflicht in der Rentenversicherung aus. Auf Antrag ist jedoch eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht möglich.

 

Wer als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin die Regelaltersgrenze schon erreicht hat, muss nicht in die Rentenversicherung einzahlen. Sie können Ihren Beitragsanteil jedoch freiwillig weiter zahlen – zusätzlich zum Beitragsanteil, den der Arbeitgeber in jedem Fall zahlt. Dann erhöht sich Ihre Rente jährlich am 1. Juli bei der nächsten Rentenanpassung. 

 

Um Ihren konkreten Fall (welche Rente usw.)zu klären, empfehlen wir sich einen Beratungstermin in einer Auskunfts-und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung zu vereinbaren.

 

Freundliche Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Abschlägeam 17.08.2023 | 11:06
Auch nach Renteneintritt wirken sich die Beiträge aus dem Minijob noch auf die Rente aus. Wenn es eine vorgezogene Altersrente ist, können Sie aktuell nicht auf die Versicherungspflicht verzichten, das ist für einen bestehenden Minijob nicht möglich. Mehr Informationen hierzu: www.minijobzentrale.de Und wenn es jetzt dann die Regelaltersrente ist, sollten Sie die Versicherungspflicht weiter behalten, denn nur dann wirken sich auch die Beiträge des Arbeitgebers (die er auf jeden Fall weiter bezahlen muss) auf Ihre Rente zusammen mit Ihren Beiträgen aus. Siehe hierzu auch dieser Beitrag https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/weiterarbeiten-trotz-…
Nilsam 17.08.2023 | 12:45
Welche Altersrente werden Sie denn ab diesem Jahr beziehen? Eine geringfügige Beschäftigung, die neben einer vorgezogenen Altersrente ausgeübt wird, wirkt sich mit Erreichen der Regelaltersgrenze nochmals rentensteigernd aus. Bei einer Beitragszahlung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer würde sich Ihre Rente - für ein Jahr geringfügige Beschäftigung mit einem monatlichen Verdienst von 520 Euro - um 5,44 Euro erhöhen. Lassen Sie sich von der Versicherungspflicht befreien (dies ist für die Zukunft selbstverständlich möglich), würde nur noch der Arbeitgeberanteil (bis Regelalter) Ihre Rente erhöhen. Für ein Jahr geringfügige Beschäftigung wären dies 4,38 Euro. Wenn Sie sich befreien lassen, können Sie aber nach Erreichen der Regelaltersgrenze - in dieser geringfügigen Beschäftigung - nicht mehr in die Versicherungspflicht zurück!
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