Guten Tag Pongo,
wenn das Regelrentenalter noch nicht erreicht ist, löst die geringfügig entlohnte Beschäftigung grundsätzlich Versicherungspflicht in der Rentenversicherung aus. Auf Antrag ist jedoch eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht möglich.
Wer als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin die Regelaltersgrenze schon erreicht hat, muss nicht in die Rentenversicherung einzahlen. Sie können Ihren Beitragsanteil jedoch freiwillig weiter zahlen – zusätzlich zum Beitragsanteil, den der Arbeitgeber in jedem Fall zahlt. Dann erhöht sich Ihre Rente jährlich am 1. Juli bei der nächsten Rentenanpassung.
Um Ihren konkreten Fall (welche Rente usw.)zu klären, empfehlen wir sich einen Beratungstermin in einer Auskunfts-und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung zu vereinbaren.
Freundliche Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Welche Altersrente werden Sie denn ab diesem Jahr beziehen?
Eine geringfügige Beschäftigung, die neben einer vorgezogenen Altersrente ausgeübt wird, wirkt sich mit Erreichen der Regelaltersgrenze nochmals rentensteigernd aus.
Bei einer Beitragszahlung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer würde sich Ihre Rente - für ein Jahr geringfügige Beschäftigung mit einem monatlichen Verdienst von 520 Euro - um 5,44 Euro erhöhen.
Lassen Sie sich von der Versicherungspflicht befreien (dies ist für die Zukunft selbstverständlich möglich), würde nur noch der Arbeitgeberanteil (bis Regelalter) Ihre Rente erhöhen. Für ein Jahr geringfügige Beschäftigung wären dies 4,38 Euro.
Wenn Sie sich befreien lassen, können Sie aber nach Erreichen der Regelaltersgrenze - in dieser geringfügigen Beschäftigung - nicht mehr in die Versicherungspflicht zurück!
Ich dachte, der RV-Beitrag des AGs wirkt sich bei einem versicherungsfreien Minijob nicht auf die Rente aus.
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