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Experten-Antwort

Minijob neben ALG I - Versichern oder nicht?

von Heike Schirner15.08.2014 | 13:16
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9 Antworten

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Ich verdiene sozialversicherungspflichtig ca. 37.000 € im Jahr. Steuerklasse 1. Mein befristeter Arbeitsvertrag endet zum 31.08. 2014. Erst ab 01.01.2015 kann mir ein unbefristeter AV in Vollzeit angeboten werden. In den Monaten 09-12. 2014 bin ich arbeitslos gemeldet und beziehe ALG I. (60%) Daneben möchte ich einen Minijob unter 400 € pro Monat ausüben. Ist es sinnvoll, mich in diesem Minijob von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen, weil meine Beitragszahlungen über die Agentur für Arbeit höher sind als das was über den Minijob eingezahlt würde?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Da Sie über den Bezug vom Arbeitslosengeld I schon in der gesetzlichen Rentenversicherung mit Pflichtbeiträgen abgesichert sind, würde ich auch auf die Versicherungsfreiheit im parallel ausgeübten Minijob votieren.

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8 Antworten

Kai-Uweam 15.08.2014 | 13:56
Der Minijob würde als sog. Mehrfachbeitrag zählen. Bringt mit Eigenanteil mehr für die spätere Rente.
Schadeam 15.08.2014 | 14:35
Der Mehrwert bei 4 Monaten 450 € Job liegt durch die Aufstockung bei beachtlichen 30 Cent (ungefähr) was die spätere Monatsrente höher sein wird. Da die sonstigen Vorteile der Versicherungspflicht durch Job und ALG 1 ohnehin gegeben sind, würde ich mich in diesem Fall befreien lassen.
Katja1am 15.08.2014 | 16:45
Hallo Heike, Sie sollten aber bedenken, dass nur 165 Euro Freibetrag bestehen und alles andere auf das Alogeld 1 angerechnet wird. Katja
Katja1am 15.08.2014 | 16:53
Sorry für den neuen Nick. Mein Nick "Katja" ist, warum auch immer, gesperrt. Katja
Schießl Konradam 15.08.2014 | 19:02
Entschuldigung die Stellungnahme zu klein,klein. Bei 450 monatlich sind es bei 3,9% Zuzahlung 17,55 mtl. mal 4 EU: 70, 20 Eigenbeitrag. Der Rentenzuwachs bei 28,61 : 34857 DuV, x 1800 fürs Jahr 1,48 für die spätere Rente. Nicht lohnend! MfG.
Schießl Konradam 15.08.2014 | 22:43
Zitat von Schießl Konrad anzeigenausblenden
Der Mehrwert bei 4 Monaten 450 € Job liegt durch die Aufstockung bei beachtlichen 30 Cent (ungefähr) was die spätere Monatsrente höher sein wird. Da die sonstigen Vorteile der Versicherungspflicht durch Job und ALG 1 ohnehin gegeben sind, würde ich mich in diesem Fall befreien lassen.
Entschuldigung die Stellungnahme zu klein,klein. Bei 450 monatlich sind es bei 3,9% Zuzahlung 17,55 mtl. mal 4 EU: 70, 20 Eigenbeitrag. Der Rentenzuwachs bei 28,61 : 34857 DuV, x 1800 fürs Jahr 1,48 für die spätere Rente. Nicht lohnend! MfG.
Tausendmal"Entschuldigung", natürlich Herr Schade haben Sie recht. EU: 1,48 : 18,9% mal 3.9% sind eben o,30. Wie gut, dass der Groß-Kotz scheinbar schon schläft. MfG.
GroKoam 16.08.2014 | 09:08
Zitat von Schießl Konrad anzeigenausblenden
Entschuldigung die Stellungnahme zu klein,klein. Bei 450 monatlich sind es bei 3,9% Zuzahlung 17,55 mtl. mal 4 EU: 70, 20 Eigenbeitrag. Der Rentenzuwachs bei 28,61 : 34857 DuV, x 1800 fürs Jahr 1,48 für die spätere Rente. Nicht lohnend! MfG.
Tausendmal"Entschuldigung", natürlich Herr Schade haben Sie recht. EU: 1,48 : 18,9% mal 3.9% sind eben o,30. Wie gut, dass der Groß-Kotz scheinbar schon schläft. MfG.
Keine Angst Konny Ich behalte Dich im Auge.
Heike Schirneram 16.08.2014 | 11:32
Seid Ihr süß! Vielen Dank für die Antworten, Ihr habt mir sehr geholfen.
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