Hallo ottoca,
das Arbeitsentgelt von Minijobbern ist stets steuerpflichtig. Die Lohnsteuer kann pauschal oder nach den Merkmalen der Lohnsteuerkarte erhoben werden. Im Falle der pauschalen Besteuerung ist der Arbeitgeber Steuerschuldner. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, die Steuer auf den Arbeitnehmer umzulegen. Der pauschal versteuerte Lohn bleibt in jedem Fall bei der persönlichen Einkommenssteuerveranlagung unberücksichtigt.