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Experten-Antwort

Minijob und Rente

von dreamer2626.01.2026 | 13:56
278 Ansichten
9 Antworten
Hallo, ich übe einen Minijob aus und habe auf die Versicherungspflicht verzichtet. Mein Arbeitgeber zahlt ja aber pauschal Rentenbeiträge. Profitiere ich nun von diesen Beiträgen? Das heißt: Steigt mein Rentenanspruch dadurch? Kann ich die Beitragszahlung auf meinem Versicherungsverlauf nachvollziehen? Viele Grüße! dreamer25

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.01.2026 | 16:16

Hallo dreamer26,

 

„Mondkind" hat Ihnen in seinem Beitrag vom 26.01.2026 | 14:25 bereits die zutreffende Antwort auf Ihre Frage gegeben. Im Versicherungsverlauf sind die Zeiten des Minijobs im übrigen entsprechend ausgewiesen. Werden für einen Minijob nur Pauschalbeiträge gezahlt, führen diese ggf. nicht zur vollen, sondern nur zur anteiligen Berücksichtigung (sowohl hinsichtlich der Höhe der zu berücksichtigenden Entgelte, als auch bei der Wartezeit) und damit zu einer geringeren Rentensteigerung als ein versicherungspflichtiger Minijob mit voller Beitragszahlung.

 

Weitere Informationen zum Thema Minijob und dessen Auswirkungen auf die Rente erhalten Sie auch in der Broschüre „Minijob – Midijob: Bausteine für die Rente“.


 

8 Antworten

Neinam 26.01.2026 | 14:01
Nein. Demnächst können Sie aber einmalig wieder die Rentenversicherungspflicht wählen. Dann zaheln Sie im gewerblichen Minijob-Bereich nur 3,6 Prozent und bekommen jedes Jahr zum Juli eine kleine Rentenerhöhung durch die neuen Entgeltpunkt-Bruchteile.
Wieder Beiträge zahlenam 26.01.2026 | 14:03
Ab dem 1.7.2026 können Minijobber die Befreiung nun einmalig wieder rückgängig machen. https://steuerberater-sph.de/minijob-befreiung-von-der-rentenver…
Mondkindam 26.01.2026 | 14:25
Ich gehe aufgrund der Überschrift davon aus, dass Sie bereits eine Rente beziehen. Da kommt es darauf an, was Sie aktuell für eine Rente erhalten. Wenn Sie eine Erwerbsminderungsrente erhalten, werden sie sich wegen des Besitzschutzes bei der Umwandlung in eine Altersrente wohl ehr nicht auswirken. Sollten Sie bereits eine Altersrente beziehen und die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, ergibt sich ab der Regelaltersgrenze ein Zuschlag. Sollten Sie die Regelaltersgrenze bereits erreicht haben, erhalten Sie daraus keinen Zuschlag mehr.
Mini heißt Miniam 26.01.2026 | 15:20
https://www.minijob-zentrale.de/DE/meta/faq-bereich/rentenversic… Zitat: "Haben Sie sich als Minijobberin oder Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, wirkt sich der Verdienst aus Ihrem Minijob etwas weniger rentensteigernd aus. Nur der Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung Ihres Arbeitgebers wird bei der Berechnung Ihrer Rente berücksichtigt. Auch Ihre Beschäftigungszeit wird nur anteilig berücksichtigt." Zitat Ende. Das wird sich dann ggf. monatlich eher im Cent-Bereich bewegen.
Linkam 26.01.2026 | 15:22
https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rentenversicherun… Wie ist die Renten-Regel beim Minijob? Wenn Sie schon die volle reguläre Altersrente erhalten, sind Sie zunächst einmal bei jeder Beschäftigung rentenversicherungsfrei. Das gilt auch für Minijobs. Für Sie fallen damit keine Rentenversicherungsbeiträge an – Sie sammeln aber auch keine Rentenpunkte. Und wie sieht es beim Arbeitgeber aus? Der zahlt bei Minijobs immer in die Rentenkasse. Bei einem gewerblichen Minijob kostet ihn das 15 Prozent des Bruttoentgelts eines Minijobbers. Bei einem vollen 538-Euro-Job sind das monatlich 80,70 Euro. Bringt das mir als Minijobber Vorteile? Nein. Die Beiträge, die ein Arbeitgeber für Sie als rentenversicherungsfreien Minijobber zahlt, kommen nur der allgemeinen Rentenkasse zugute und werden nicht Ihrem Rentenkonto gutgeschrieben.
Ziemlich spät!am 26.01.2026 | 17:27
Man fragt sich, aus welchen Gründen Sie sich nicht informiert haben, bevor Sie auf die Versicherungspflicht verzichtet haben?
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