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Experten-Antwort

Minijob und vorgezogene Alterstente

von Ratlos in Rente26.01.2017 | 17:40
1199 Ansichten
5 Antworten

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Hallo Forumsteilnehmer. Wenn ich eine vorgezogene Altersrente in Anspruch nehme und einen Minijob ausübe, in dem ich selbst meinen Beitragsanteil zahle, wann amortisieren sich diese Beiträge und wie wird das berechnet? Danke für Eure Antworten!

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Unterstellt, Sie haben die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht und nehmen den Minijob ab 01.01.2014 auf, haben Sie die Wahl, beim Minijob Beiträge mit zu zahlen (bei 450,00 Euro beträgt der Eigenanteil 3,7 Prozent = 16,65 Euro). Diese würden sich dann ab Vollendung der Regelaltersgrenze rentensteigernd auswirken. Sie benötigen eine Rentenbezugsdauer von circa 19 Jahren, bis sich Ihr Beitragsanteil amortisiert. Die Arbeitgeberbeiträge sind ab 01.01.2017 beim Bezug einer vorgezogenen Altersrente (vor der Regelaltersgrenze) automatisch (ab Vollendung der Regelaltersgrenze) rentensteigernd. Beabsichtigen Sie die geringfügige Beschäftigung über die Regelaltersgrenze hinaus auszuüben, gilt es für die jetzige Entscheidung zu bedenken, dass eine spätere und dann wesentlich lukrativere Amortisierung der Eigenbeiträge, nur zu erreichen ist, wenn Sie sich schon jetzt dafür entscheiden. Nehmen Sie den kostenlosen Service der Auskunfts- und Beratungsstellen in Anspruch. Hier wird man Ihnen zum doch sehr komplexen Thema weiterhelfen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Unterstellt, Sie haben die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht und nehmen den Minijob ab 01.01.2017 auf...(geändertes Datum beachten!)

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3 Antworten

Schadeam 26.01.2017 | 18:02
nach 3-4 Jahren, es geht aber um maximal ca 4 € Rentensteigerung pro Jahr "verbeitragter 450 € Beschäftigung". Conny S. wird es Ihnen sicher noch centgenau ausrechnen....
Ratlos in Renteam 26.01.2017 | 18:45
3-4 Jahre? Ich habe irgendwo gelesen, dass dies nur die Amortisierung bei Bezug der Regelaltersrente ist!?
W*lfgangam 26.01.2017 | 19:15
Hallo Ratlos in Rente, bis zur Regelaltersgrenze im Minijob ab 01.01.2017 erhöht zunächst allein der AG-Beitrag die Rente nach der Regelaltersgrenze, da gibt es nicht viel zu rechnen. Ihre zusätzlichen Rentenbeiträge belaufen sich auf rd. 200 EUR im Jahr, dafür gibt es einen Rentenzuwachs von 1 EUR mtl. (Bestandsfälle /laufende Altersrente /bestehender Minijob sind gesondert zu betrachten). Ab Regelaltersgrenze sieht das anders aus, da treffen die 4 Jahre Amortisierung zu. Bei 'befreitem' Minijob zählen die AG-Beiträge allein gar nicht mehr, nur im Kombination mit Ihrem Pflichtbeitrag. Sie zahlen dann weiterhin die 200 EUR im Jahr und erhalten dafür rd. 50 EUR Jahresrente – nach 4 Jahre Rentenbezug, passt. Haben Sie sich aber vorher von der Versicherungspflicht befreien lassen, ist ein 'zurück' ab Regelaltersgrenze im laufenden Minijob nicht möglich. Hier finden Sie das detaillierter dargestellt /Seite 6ff.: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Nordbayern/de/Inhalt/3… Gruß w.
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