Unterstellt, Sie haben die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht und nehmen den Minijob ab 01.01.2014 auf, haben Sie die Wahl, beim Minijob Beiträge mit zu zahlen (bei 450,00 Euro beträgt der Eigenanteil 3,7 Prozent = 16,65 Euro). Diese würden sich dann ab Vollendung der Regelaltersgrenze rentensteigernd auswirken. Sie benötigen eine Rentenbezugsdauer von circa 19 Jahren, bis sich Ihr Beitragsanteil amortisiert. Die Arbeitgeberbeiträge sind ab 01.01.2017 beim Bezug einer vorgezogenen Altersrente (vor der Regelaltersgrenze) automatisch (ab Vollendung der Regelaltersgrenze) rentensteigernd. Beabsichtigen Sie die geringfügige Beschäftigung über die Regelaltersgrenze hinaus auszuüben, gilt es für die jetzige Entscheidung zu bedenken, dass eine spätere und dann wesentlich lukrativere Amortisierung der Eigenbeiträge, nur zu erreichen ist, wenn Sie sich schon jetzt dafür entscheiden. Nehmen Sie den kostenlosen Service der Auskunfts- und Beratungsstellen in Anspruch. Hier wird man Ihnen zum doch sehr komplexen Thema weiterhelfen.