Hallo Ann-Katrin Ammel-Bleck,
das von Ihnen geführte Kleingewerbe wird auf selbstständiger Basis durchgeführt und ist u.a. wegen Geringfügigkeit nicht versicherungspflichtig.
Der Minijob ist grundsätzlich versicherungspflichtig. Eine Befreiung auf Antrag ist möglich.
Die Beiträge werden von einem Entgelt i.H.v. mindestens 175 EUR prozentual errechnet, wenn das tatsächlich bezogene Entgelt geringer ist.
Bei einem monatlichen Verdienst i.H.v. 171,90 Euro beträgt Ihr Beitrag 6,94 Euro.
Wir empfehlen Ihnen, sich telefonisch vorab bei Ihrem Rentenversicherungsträger zu erkundigen welche Auswirkungen eine Befreiung oder die Zahlung von Pflichtbeiträgen in Ihrem Fall hat, da dies negative Auswirkungen auf Ihren Erwerbsminderungsrentenschutz haben könnte und, falls Sie einen Riesterrentenvertrag abgeschlossen haben, durch die Aufstockung auch ein eigener Förderanspruch entstehen würde.