Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Minijob unter 175€ + Kleingewerbe

von Ann-Katrin Ammel-Bleck21.01.2015 | 13:51
1159 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, ich habe ein Kleingewerbe, in dem ich monatlich ca 200€ verdiene und nicht rentenversichert bin. Des Weiteren bin ich Hausfrau (verheiratet, 2 Kinder) und habe nun zusätzlich einen Minijob. Bei diesem verdiene ich 171,90€ monatlich. Nun meine Frage: Wie verhält es sich hier mit dem Eigenanteil zur RV? Muss ich, auch wenn ich fast 175€ Arbeitsentgelt habe aus dem Minijob die Differenz aufzahlen, da es eben nur 171,90€ sind? Oder ist es in diesem Zusammenhang sinnvoller mich von der versicherungspflicht befreien zu lassen? Grüße, Ann-Katrin

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ann-Katrin Ammel-Bleck,

das von Ihnen geführte Kleingewerbe wird auf selbstständiger Basis durchgeführt und ist u.a. wegen Geringfügigkeit nicht versicherungspflichtig.

Der Minijob ist grundsätzlich versicherungspflichtig. Eine Befreiung auf Antrag ist möglich.

Die Beiträge werden von einem Entgelt i.H.v. mindestens 175 EUR prozentual errechnet, wenn das tatsächlich bezogene Entgelt geringer ist.

Bei einem monatlichen Verdienst i.H.v. 171,90 Euro beträgt Ihr Beitrag 6,94 Euro.

Wir empfehlen Ihnen, sich telefonisch vorab bei Ihrem Rentenversicherungsträger zu erkundigen welche Auswirkungen eine Befreiung oder die Zahlung von Pflichtbeiträgen in Ihrem Fall hat, da dies negative Auswirkungen auf Ihren Erwerbsminderungsrentenschutz haben könnte und, falls Sie einen Riesterrentenvertrag abgeschlossen haben, durch die Aufstockung auch ein eigener Förderanspruch entstehen würde.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

KSCam 21.01.2015 | 20:07
Zunächst haben die Einkünfte aus dem Kleingewerbe und die aus dem Minijob nichts miteinander zu tun. Ob Sie aus dem Minijob Beiträge zahlen oder nicht müssen Sie individuell entscheiden. Ohne Kenntnis Ihres Versicherungskontos lässt sich da nur schwer was sagen. Vorteile der Versicherungspflicht: u.a. zusätzliche Beitragsmonate, daher vielleicht frühere Rente möglich dadurch kann der Versicherungsschutz für eine EM Rente erhalten bleiben oder aufgebaut werden. Minimale Rentensteigerung - aber bei 171 € wohl kaum existenzrelevant. Reha durch DRV möglich Da Sie unter 175 € verdienen, zahlen Sie bei Versicherungspflicht aus 171,9 € 3,7% und aus dem Rest 18,7%. Da aber 18,7% aus 3,10 € ein lächerlicher Betrag (keine 60 cent Mehrkosten) sind, spielt das bei der Überlegung gewiss keine Rolle.
Ann-Katrin Ammel-Bleckam 22.01.2015 | 09:27
Hallo, vielen Dank. Ok, dann hatte ich das falsch verstanden zuvor. Ich hatte dies mit den aufzustockenden 18,7% nicht verstanden. Diese gelten also nur für die Differenz zu den 175€. Vielen Dank, das hilft mir sehr weiter! Liebe Grüße, Ann-Katrin
Ann-Katrin Ammel-Bleckam 23.01.2015 | 09:36
Hallo, ich danke auch Ihnen, beide Antworten haben mir weiter geholfen. Nein, ich alleine riestere nicht, jedoch mit meinem Mann zusammen im Bezug auf den Hauskauf. Grüße
Ann-Katrinam 06.07.2015 | 17:44
Hallöchen, da meine Frage inzwischen geklärt ist - kann der Thread bitte wieder gelöscht werden? Vielen Dank!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
12 Minuten

Eine neuartige Investment-Form soll das Beste aus zwei Welten vereinen: niedrige Kosten und aktives Fondsmanagement. Doch können die aktiv verwalteten ETFs dieses Versprechen einlösen? Ein Wegweiser.

Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026