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Experten-Antwort

Mir fehlt 1 Jahr

von WasNun14.07.2010 | 18:10
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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In meinem Rent. Verlauf fehlt mir an nicht belegte Zeiten das ges. Jahr 1976 - 12 Monate. Aber weder die damalige Fa. existiert noch - geschweige denn sog. Zeugen nebst Unterlagen der KV sind vorhanden. Was bitte ist zu tun, um diese 12 Monate trotzdem anerkannt zu bekommen ? Danke

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Eine fehlende Beitragszeit kann nachträglich anerkannt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass ein Beschäftigungsverhältnis zum damaligen Zeitpunkt bestanden hat und der Arbeitgeber dafür auch Beiträge gezahlt hat.

Als geeignete Mittel der Glaubhaftmachung kommen neben Unterlagen der Krankenkasse, des Arbeitgebers und sonstiger Belege des Versicherten (z.B. Lohnsteuerkarten, Lohnabrechnungen, die dem Versicherten vom Arbeitgeber auszuhändigende Bescheinigung über die Meldung einer Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt nach der DEVO/DÜVO/DEÜV) auch Zeugenerklärungen in Betracht. Die eigene eidesstattliche Versicherung des Versicherten ist als Mittel der Glaubhaftmachung nicht zulässig, da die Abgabe einer Versicherung an Eides statt für Zeiten ab 1.01.1973 nicht vorgesehen ist.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Die Versicherung an Eides statt ist als Mittel der Glaubhaftmachung nur zugelassen, wenn dies im Gesetz ausdrücklich geregelt ist. Eine Aussage dazu finden Sie zum Beispiel im § 286a SGB 6, wo bei der Glaubhaftmachung einer Beitragszeit vor 01.01.1950 ausdrücklich eine Versicherung an Eides Statt zugelassen ist.

Die Anerkennung Ihrer Beitragszeit ist hingegen in § 203 Abs. 1 SGB 6 geregelt (für Zeiten ab 01.01.1973); hier haben Sie die Möglichkeiten, die Zeiten durch entsprechende Unterlagen glaubhaft zu machen, eine eidesstattliche Erklärung ist jedoch nicht zulässig.

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8 Antworten

Arnoldam 14.07.2010 | 18:47
Außerdem käme noch folgendes in Frage : •Arbeitsverträge, Zeugnisse •Steuerbescheide, Lohnsteuerkarten •Zeugenerklärungen, die Auskünfte über Beschäftigung und Beitragszahlung geben können ( beziehungsweise Name und Anschrift von Zeugen )
Elfriedeam 14.07.2010 | 18:49
ich würde mal beim Finanzamt fragen! Vielleicht kann man Ihnen die Daten aus Ihrer Steuerakte kopieren. Zu der Zeit mussten die Steuerkarten an das Finanzam zurückgegeben werden, darauf sind alle Soz.Vers.Beiträge eingetragen, evtl. haben Sie auch einen Lohnsteuer-Jahresausgleich gemacht, da sind auch alle Daten eingetragen.
Arnoldam 14.07.2010 | 18:41
Das die Krankenkasse keine Unterlagen aus 1976 mehr hat ist eigentlich sehr ungewöhnlich. So lange ist das ja nun eigentlich noch nicht her. Sonst bleibt ihnen nur die Abgabe einer eidestattlichen Erklärung . Das dürfte dann in der Regel reichen.
WasNunam 14.07.2010 | 19:33
Zur Antwort von Arnold - finde ich nicht mehr. Auch das Finanzamt - Fehlanzeige. Die KV gibt mir zu verstehen, das keine sog. Microverfilmung mehr vorhanden.
Arnoldam 14.07.2010 | 19:50
Dann geben Sie eben die eindestattliche Erklärung ab. Was anderes bleibt dann ja nicht mehr.
Agnesam 15.07.2010 | 09:07
Hallo WasNun, waren Sie denn im Jahr 1975 und im Jahr 1977 beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt? Das würde die Sache sicher vereinfachen. Es soll Versicherungsträger geben die dann unbürokratisch das Jahr 1976 mit dem Mittelwert des Vorjahres und des Folgejahres anerkennen. Agnes
WasNunam 15.07.2010 | 12:48
Was wenn ich dennoch gegenüber der DRV die Vers. an. Eides statt abgebe ? Sie schreiben nicht vorgesehen - nicht aber das meine Abgabe sodann nicht anerkannt wird. Sollte die DRV dennoch diese sodann Abgabe nicht anerkennen - bestehen rechtliche Mittel.
W*lfgangam 15.07.2010 | 21:42
Hallo Wasnun, ab_geben - können Sie so viele Eid. Vers. wie Sie wollen (einfach ein Blatt Papier nehmen und Eidesstatliche Versicherung oben drauf schreiben!). An_nehmen/anerkennen wird Sie die DRV trotzdem nicht, weil Sie für diesen neuzeitlichen Zeitraum nicht 'zulässig' ist (siehe Experte). Und natürlich können Sie gegen die ablehnende Entscheidung Rechtsmittel einlegen - nur, die DRV kann Ihnen nicht mehr als die Unzulässigkeit der Eid. Vers. kraft gesetzlicher Vorgaben per Bescheid mitteilen - Gerichte können auch Gesetzestexte lesen ;-) Mehr über Eid. Vers hier: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Gruß w. ...die anderen Wege zur (einfacheren) Wiederherstellung der fehlenden Zeit sind Ihnen gezeigt worden. Wenn da nichts kommt, ist es tatsächlich Jahrzehnte zu spät, sich heute erst drum zu kümmern.
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