Da Sie sich im laufenden Widerspruchsverfahren befinden, kann eine rechtliche Wertung in diesem Forum nicht erfolgen. Selbstverständlich sind zur Prüfung des Widerspruches entsprechende Anfragen , z.B. bei Ihrem ehemaligen Arbeitgeber erforderlich. Ob dies nötig oder unnötig ist, beurteilt nur Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger. Im übrigen stimme ich dem Beitrag von KSC zu. Ganz verständlich sind Ihre Aussagen nicht. Eine „Zwangsverrentung “ gibt es nicht. Alles hat einen rechtlichen Hintergrund. Ob der Ihnen gefällt, ist eine ganz andere Frage. Weitere Anfragen richten Sie bitte direkt an Ihren Rentenversicherungsträger