Guten Tag,
sofern für Sie 35 Jahre mit Versicherungszeiten vorliegen und der Grad der Behinderung zum Rentenbeginn gültig ist, können Sie ab Ihrem 62. Lebensjahr die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung