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Experten-Antwort

Mit welchem Alter kann ich in die Schwerbeschädigten Rente gehen?

von Hein10.03.2025 | 19:34
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5 Antworten

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Hallo, ich bin Geburtsjahr 1965 und habe jetzt eine Schwerbehinderung von GdB 50. Ab welchem Jahr kann ich mit Geburtsjahr 1965 in die schwerbehinderten Rente gehen bzw. umwechseln von einer vollen EMR in eine schwerbehinderten Rente? Gruß Hein

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag,

 

sofern für Sie 35 Jahre mit Versicherungszeiten vorliegen und der Grad der Behinderung zum Rentenbeginn gültig ist, können Sie ab Ihrem 62. Lebensjahr die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

Heinricham 10.03.2025 | 20:05
Ein Grad der Schwerbehinderung allein ist kein Grund für eine Erwerbsminderungsrente.
Lupeam 10.03.2025 | 20:17
Um wechseln können Sie mit 62, wenn sie 35 Jahre Wartezeit haben. Aufgrund des Bestandsschutzes von Folgerrenten erhalten Sie die gleiche Höhe weiter. Zusätzliche Abzüge gibt es nicht. Das wird 95.000 mal im Monat gefragt. Vielleicht mal durch die Beiträge scrollen.
SB-Renteam 10.03.2025 | 20:21
Mit Jahrgang 1965 können Sie frühestens im Alter von genau 62 Jahren in eine um maximal drei Jahre vorgezogene Schwerbehindertenrente gehen oder aus einer EM-Rente wechseln. Voraussetzung ist, dass zum Rentenbeginn mindestens 35 Jahre Wartezeit vorhanden sind und ein GdB von mindestens 50. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Service…
Angelo Ursoam 20.05.2026 | 16:17
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