Hallo Philip,
durch die erste sozialversicherungspflichtige Beschäftigung war für Sie zwar die DRV Berlin-Brandenburg zuständig, aber durch die neue Ausbildung bei der DB ergibt sich die Sonderzuständigkeit der DRV Knappschaft-Bahn-See. Denn ist für eine Beschäftigung irgendwann ein Beitrag zur DRV Knappschaft-Bahn-See gezahlt worden, obliegt ihr auch die Durchführung der Versicherung, wie zum Beispiel die Versendung von Versicherungsverläufen.
Aufgrund eines erneuten Arbeitgeberwechsels ergibt sich keine Änderung/kein Wechsel mehr. Es verbleibt bei der Zuständigkeit der DRV Knappschaft-Bahn-See.
Es gibt grundsätzlich keinen Unterschied bei der Bewertung der Beitragszeiten oder bei Leistungen. Lediglich bei "Knappschaftszeiten" gibt es einige Besonderheiten.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung