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Mitteilung wegen Sterbefall

von K02.06.2008 | 14:05
2591 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Können Sie mir sagen, was -bezüglich Rentenversicherung- veranlaßt werden muß, wenn ein Rentner verstorben ist. (Der Ehegatte war ebenfalls schon verstorben.)

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wenn der Postrentendienst die Rente zahlt, wird vermutlich das Bestattungsunternehmen die Abmeldung dort veranlassen. Sind Sie sich nicht sicher, melden Sie Ihren Angehörigen bitte schriftlich unter Beifügung einer Sterbeurkunde direkt beim zuständigen Rentenversicherungsträger ab. Ersichtlich ist dies aus dem letzten Rentenbescheid oder aus dem Hinweis auf dem Kontoauszug.

2 Antworten

Schiko.,am 02.06.2008 | 15:17
Zu beachten ist aber auch im extremfall bei rentenbeginn vor 2004 die rentenzahlung im voraus. Stirbt also jemand am 30. oder 31. mai erfolgt ja die kontogutschrift am freitag, 30.5.08 für monat juni. Diese rente muß zurück über- wiesen werden. MfG.
-_-am 03.06.2008 | 18:38
Viel einfacher geht es mit der Änderungsanzeige über das Internet unter www.rentenservice.com . Sie sind Rentner, Angehöriger, handeln im Auftrag eines Rentners, sind gerichtlich bestellter Betreuer oder Bestatter und möchten dem Renten Service Änderungen mitteilen? Auf den Seiten können Sie Änderungen der Kontoverbindung, der Adresse, des Namens oder eine Heirat sowie einen Sterbefall melden. Den "Postrentendienst" gibt es übrigens längst nicht mehr. Die Firma nennt sich Deutsche Post, Renten Service, und ist eine Aktiengesellschaft. Sie wissen, Herr Krug und seine Anlageempfehlung... Wenn Sie lieber das Formular benutzen, finden Sie das auch im Angebot des Renten Service der Deutschen Post unter http://www.rentenservice.com//mlm.nf/dprs/download/formulare/aen…
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