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Experten-Antwort

Mitteilungspflicht

von Ursel28.11.2022 | 09:33
105 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Morgen Zusammen, wenn ich die Erwerbsminderungsrente beantragt habe, muss ich das dann sofort der Agentur für Arbeit mitteilen? Vielen Dank für Ihre Antworten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ursel,

hier im Forum kann nicht beurteilt werden, ob bzw. welche Mitteilungspflichten Sie gegenüber der Agentur für Arbeit haben.

Können Sie aus gesundheitlichen Gründen nur noch eine Teilzeitarbeit von mindestens drei Stunden, aber weniger als sechs Stunden täglich ausüben, und sind Sie arbeitslos, weil ein entsprechender Arbeitsplatz nicht vorhanden ist, gelten Sie als voll erwerbsgemindert.

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5 Antworten

Urselam 28.11.2022 | 09:46
Ich beziehe ALG 1 und ich habe den Antrag auf Anraten der DRV gestellt, nachdem ich eine berfufliche Rehamaßnahme absolviert habe. Dann habe ich auch noch eine ergänzende Frage: Was bedeutet verschlossener Arbeitsmarkt?
Urselam 28.11.2022 | 10:16
Vielen Dank für Ihre Antwort, ich habe noch eine kurze Frage. Wenn ich schon in der beruflichen Reha war, zählt diese Zeit den dann zur Berechnung des "verschlossenen Arbeitsmarktes" oder ab wann?
Frage zum besseren Verständnisam 28.11.2022 | 10:47
Ich bin kein Experte, aber würde auch sagen, dass Sie das mit dem Kostenträger besprechen müssen. Grundsätzlich ist meine "Idee" dazu, dass Sie, solange nicht AU und noch kein Rentenantrag beschieden, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Sie können den EMR-Antrag natürlich bekanntgeben, aber wahrscheinlich wird es keine Auswirkungen haben. Der verschlossene Arbeitsmarkt bedeutet, wie schon beschrieben, dass Sie zwar aus med. Gründen "nur" die Teil-EMR erhalten. Wenn jedoch kein leidensgerechter Arbeitsplatz zur Verfügung steht, kann dann nach einer Frist die volle EMR bezogen werden. Da Sie während der beruflichen Reha noch nicht dem Allgem. Arbeitsmarkt zur Verfügung standen, wurde da auch noch nicht nach einem geeigenten Arbeitsplatz gesucht (also einem leidensgerechten in Teilzeit), daher fängt die Berechnung wohl erst mit Beginn der Teil-EMR an. Dazu aber bitte nochmal die Agentur befragen!!!
Frage zum besseren Verständnisam 28.11.2022 | 09:41
Zwei Rückfragen: - beziehen Sie reguläres ALG I oder gemäß Nahtlosigkeitsregelung? - wurden Sie von der AfA zum EMR-Antrag aufgefordert oder haben Sie den Antrag von sich aus gestellt?
W°lfgangam 28.11.2022 | 20:46
Hallo Ursel, die bloße Antragstellung ist nicht mitteilungspflichtig *) - lediglich dann die tatsächliche Bewilligung der Rente. Ggf. könnte Sie ihr Sachbearbeiter AfA aber 'weniger' auf dem Zettel haben, was Ihre Mitwirkungspflichten zum Erhalt des ALG betrifft/Sie bis zum Abschluss des EMRT-Verfahrens 'in Ruhe' lassen ...sofern Sie ihn darüber informieren ... Gruß w. *) sofern die AfA Sie nicht alternativ - neben aktuell aufgeforderten/beruflichen Reha-Maßnahmen - darauf bereits hingewiesen hat.
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