Hallo Ursel,
hier im Forum kann nicht beurteilt werden, ob bzw. welche Mitteilungspflichten Sie gegenüber der Agentur für Arbeit haben.
Können Sie aus gesundheitlichen Gründen nur noch eine Teilzeitarbeit von mindestens drei Stunden, aber weniger als sechs Stunden täglich ausüben, und sind Sie arbeitslos, weil ein entsprechender Arbeitsplatz nicht vorhanden ist, gelten Sie als voll erwerbsgemindert.