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Mitteilungspflicht bei EM-Rente. Auf welchem Weg?

von Paul21.09.2021 | 19:03
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Guten Tag. Ich beziehe mich auf diesen Thread, in dem ich leider nicht mehr antworten kann: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/befrist… Es hat sich jetzt so ergeben, dass ich ab dem 01.10. einen Arbeitsvertrag mit 30 Stunden/Woche beginnen werde. Es sieht soweit sehr gut aus, was meine Gesundheit angeht und ich werde in Absprache mit meinen Ärzten diesen Weg gehen. Ich habe es jetzt so verstanden, dass ich diese Arbeitsaufnahme der DRV mitteile und diese dann entscheidet, wie weiter mit der Rente weiter zu verfahren ist. Das neue Arbeitsengelt überschreitet die Hinzuverdienstgrenze ja deutlich, so dass die Rente wohl aufgehoben wird. Aber gut, das ist mir bewusst und es ist ja auch das Ziel der Arbeitsaufnahme wieder "aus der Rente zu kommen". Zwei konkrete Fragen habe ich: 1. Auf welchem Weg und in welcher Form muss ich die Arbeitsaufnahme der DRV mitteilen? Reicht hier ein Anruf? Braucht es den neuen Arbeitsvertrag wegen Arbeitszeit/Verdienst? 2. Wie wird die Rente aufgehoben? Gibt es immer einen Stichtag X bis zu dem zurückgerechnet wird und dann Rente und Gehalt verrechnet werden? Bedanke mich herzlich für evtl. Unterstützung. Paul

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Paul,

ergänzend zu Siehe hier kann es bereits zum 01.10.2021 zu einem Wegfall der EM-Rente kommen, wenn die 30 Wochenstunden aus sozialmedizinischer Sicht Ihrem Leistungsvermögen entsprechen. Zu einer Anrechnung von Hinzuverdienst kommt es dann erst gar nicht.

Aber das entscheidet sich wie bereits gesagt im Laufe der Bearbeitung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

Siehe hieram 21.09.2021 | 19:26
Hallo Paul, zunächst reicht ein Anruf, dann wird Ihnen mitgeteilt, was genau Sie einreichen sollen. Ob die Rente tatsächlich aufgehoben wird oder nur durch den Hinzuverdienst gekürzt, entscheidet sich dann im Laufe der Bearbeitung. In der eben auch geprüft wird, ob sich Ihr Gesundheitszustand tatsächlich so verbessert hat, dass es nur noch für eine halbe oder gar keine EM-Rente mehr reicht. Die Kürzung beginnt zukünftig aufgrund der Angabe des Hinzuverdienstes, in Ihrem Fall wohl dann erst ab November, weil auch eine Bearbeitungszeit berücksichtigt werden muss. Die Stichtagsüberprüfung findet dann zum 01.07.2022 statt. Hier wird dann der tatsächliche Verdienst des Jahres 2021 berücksichtigt und entsprechend der Hinweise in Ihrem Rentenbescheid 'Hinzuverdienst und Hinzuverdienstdeckel' die Rente korrgiert. Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrer zuständigen Rentenversicherung direkt. Viel Erfolg im neuen Job und alles Gute!
Paulam 21.09.2021 | 20:01
Vielen Dank für die hilfreiche Antwort :)
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