Hallo Turkay,
Waisenrenten werden regelmäßig bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes gezahlt. Die Halbwaisenrente beträgt 10 Prozent, die Vollwaisenrente 20 Prozent der Versichertenrente, auf die der Verstorbene Anspruch gehabt hätte oder die er bereits bezogen hat. Die Waise kann diese Rente längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres erhalten, wenn sie
sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet,
einen Freiwilligendienst leistet,
behindert ist und deshalb nicht selbst für sich sorgen kann,
sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten befindet, beispielsweise zwischen zwei Ausbildungen oder zwischen einem Freiwilligendienst und dem Ausbildungsbeginn.
Mit freundlichen Grüßen
Das Expertenteam