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Experten-Antwort

Mütterrente: Fragen zu Aufenthalt, Einbürgerung und Lückenzeiten

von Jojo10.11.2025 | 13:29
286 Ansichten
4 Antworten
Hallo ihr Lieben, ich hoffe, hier Antworten auf meine Fragen zu bekommen, da ich telefonisch bei der Deutschen Rentenversicherung leider niemanden erreichen kann. Es geht um folgenden Fall: Die Mutter ist 1986 aus dem Iran als politische Flüchtlingin nach Deutschland geflohen. Erstes Kind: geboren 1988 in Deutschland Zweites Kind: geboren 1994 in Deutschland Die Mutter erhielt bereits 1987 eine (unbefristete) Aufenthaltserlaubnis als politische Flüchtlingin. Seitdem hatte sie durchgehend ihren Wohnsitz in derselben Stadt in Deutschland. Sie war nie berufstätig, sondern hat sich vollständig der Kindererziehung gewidmet. Beide Kinder sind in Deutschland in den Kindergarten und zur Schule gegangen und haben später auch hier studiert. Die Einbürgerung der Mutter (und der Kinder) erfolgte erst nach der Gesetzesänderung im Jahr 2002. Nun hat die Mutter Mütterrente beantragt. Es gibt aber einige Unsicherheiten und Fragen dazu. Meine Fragen: 1. Nach Erinnerung hat die Mutter direkt eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis als politische Flüchtlingin erhalten. Leider finden wir keine Unterlagen mehr. Was kann man in diesem Fall tun? Muss man das Nachweisen? 2.Die Einbürgerungsurkunde gilt ab 2002. Wird die Mütterrente dadurch irgendwie beeinflusst? 3. Nach iranischem Recht besitzt man offenbar automatisch eine Doppelstaatsbürgerschaft, wenn man im Iran geboren ist. Der iranische Pass der Mutter ist aber seit mindestens 15 Jahren abgelaufen. Im Rentenantrag wurde deshalb angegeben, dass keine Doppelstaatsbürgerschaft besteht. Muss man das korrigieren? Und spielt das überhaupt eine Rolle für die Rente, wenn keine Verbindung mehr zum Iran besteht? 4. Nach dem Rentenantrag kam ein Schreiben der DRV, in dem nach folgenden Zeiträumen mit Lücken gefragt wird: Zeitraum 1: 01.03.1986 – 30.07.1988 Zeitraum 2: 19.12.2004 – 25.01.2009 Zeitraum 3: 01.09.2009 – 30.06.2023 Zeitraum 4: 01.01.2024 – 31.08.2025 Die Mutter war in all diesen Jahren Hausfrau, da der Vater gut verdient hat. Ein Rentenverlauf liegt daher nicht vor. Im ersten Zeitraum (1986–1988) besuchte sie Sprachschulen, aber es gibt dazu keine Unterlagen mehr. Im zweiten Zeitraum (2004–2009) wollte sie ihr Abitur in DE nachholen. da der aus dem Iran nicht anerkannt wurde, musste das aber aus persönlichen Gründen abbrechen, auch hier sind keine Nachweise mehr vorhanden. Beides wurde im Antrag daher nicht erwähnt. Sollte man solche Dinge trotz fehlender Nachweise erwähnen? Und wie sollte eine Antwort an die Rentenversicherung formuliert sein, damit es zu keinen weiteren Problemen kommt? Ich bedanke mich schonmal für Ihre Antworten und Tipps. :) Viele Grüße

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.11.2025 | 14:10

Hallo JoJo,

Die Angegebenen Lücken lassen vermuten, dass die Zeiten der Kindererziehung/Kinderberücksichtigungszeiten bereits berücksichtigt werden. Sollte das der Fall sein sind hierzu keine Unterlagen mehr notwendig. Allerdings führt die Angabe der Kindererziehung zu keiner Komplikation im Antragsverfahren. Wenn die Zeiten berücksichtigt sind werden keine weitern Nachfragen gestellt. Wenn die Zeiten noch nicht berücksichtigt sind werden Sie zur Antragstellung (V0800) aufgefordert. Bezüglich der Zeiten der Schulausbildung können Sie sich auch Nachweise von der entsprechenden Schule anfordern. Wenn Sie angeben in angefragten Zeiten Hausfrau gewesen zu sein wird es auch keine weiteren Rückfragen geben sondern die Zeit wird als geklärte Lücke angenommen.

Grundsätzlich sollten Sie gegenüber der Rentenversicherung sämtliche, für die Rente relevanten Angaben machen.

3 Antworten

Schadeam 10.11.2025 | 18:35
Jojo schrieb

Vielen Dank für die Ausführliche Antwort.

DIe Kinderberücksichtigungszeiten wurden jetzt erst mit dem Antrag angegeben.

Spielen die Zeiten der Schulausbildung in diesem Fall überhaupt eine Rolle?

Die Hochschule gibt es noch, aber die SPrachschule gibt es schon lange nicht mehr.

Wissen SIe wo man kopien der Unterlagen (unbefristete) Aufenthaltserlaubnis oder den Status Verlauf bekommt?

VIelen Dank.

Beim geschilderten Fall - nie Beiträge in D außer Kindererziehung- spielen weder Schul - noch Studienzeiten, und auch die Berücksichtigungszeiten eigentlich gar keinerlei und daher könnten die genauso außen vor bleiben (und gar nicht beantragt werden) Das andere Zeug bekommt man vom Ausländer Amt der Stadt oder desKreises.
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