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Experten-Antwort

Mütterrende

von Norbert20.06.2014 | 20:26
1554 Ansichten
12 Antworten

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Hallo. Hab eine Frage, meine Mutter bekommt seit vielen Jahren Rente wegen voller Erwerbmiderung. Steht Ihr jetzt trotzdem die höhere Mütterrente zu ? Sie ist in den ganzen Jahren bei jeder Rentenerhöhung leer ausgegangen ! Das Geburtsjahr ist 1938

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Grundsätzlich schließe ich mich gerne den Beiträgen von Schade und W*lfgang an. Zur endgültigen Klarheit hilft nur ein Anruf beim zuständigen Rentenversicherungsträger.

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11 Antworten

Erbsenzähleram 20.06.2014 | 21:20
Das ist Quatsch,die Erhöhungen betreffen jeden Rentner. Und als Jg 1938 bekommt sie auch seit langen Jahren keine EM-Rente mehr.
Schorscham 20.06.2014 | 21:23
Das kann nicht stimmen, weil JEDER Rentner von den bisherigen Rentenerhöhungen profitierte. Sofern Ihre Mutter VOR 1992 Kinder geboren hat, bekommt Sie ab Juli auch einen entsprechenden Rentenzuschlag.
Norbertam 20.06.2014 | 21:55
Bin alle Auszüge seit 2008 durchgegangen, immer der gleiche Rentenbetrag ?
-/-am 20.06.2014 | 22:11
Vielleicht hilft ein Blick in die Rentenbescheide mehr als in die Kontoauszüge.
Schadeam 21.06.2014 | 07:11
Wenn die Kindererziehungszeiten bisher anerkannt sind, gibt es auch den neuen Zuschlag pro Kind, da vor 92 geboren ist. Wenn die Dame seit Jahren keine Erhöhung erhält, sollten Sie den Grund dafür bei der DRV erfragen, sofern Sie es nicht aus vorliegenden Schreiben (alten Bescheiden) erkennen können.
Photam 21.06.2014 | 09:36
Die Dame muß einen Auffüllbetrag haben.
W*lfgangam 21.06.2014 | 15:05
...oder einen vormals 'falschen' Rentenbescheid mit zu hoher Rente, so dass die seit 2008 kleine Rente im Wege des Vertrauensschutzes sich Jahr für Jahr an Ursprungsbetrag ranrobbt - Zahlbetrag bis dahin gleichbleibend. Klarheit schafft nur eine Rückfrage bei der DRV. Gruß w.
W*lfgangam 21.06.2014 | 18:21
Hallo Schorsch, keine Sorge, in diesem Fall ist er bereits korrigiert - es gibt gesetzliche Bestimmungen, die die Weiterzahlung/Rentenanpassung bis zum Erreichen des neuen/kleineren Betrages vorsehen, bis der alte/fehlerhafte Betrag erreicht ist. Gruß w.
Norbertam 29.06.2014 | 19:09
Ist es rechtens wenn Sie drei Kinder innerhalb von 2,5 Jahren bekommem hat, das dann nur ein Kind auf die Rente angerechnet wird ? Also die kinder sind 10 und 11 Monate auseinander.
W*lfgangam 30.06.2014 | 19:55
Hallo Norbert, sich überschneidende Kindererziehungszeiten werden nacheinander aufsummiert angerechnet - da sind bisher schon 36 Monate Pflichtbeitragszeiten für Kindererziehung im Rentenkonto drin. Nehmen Sie eine Zwillingsgeburt, da werden auch 12 + 12 Monate angerechnet, lässt sich mit weiteren Mehrlingsgeburten fortführen ...löst aber Ihre ursprüngliche Frage/seit Jahren keine Rentenerhöhung, nicht. Hier hilft nur das Beratungsgespräch anhand der konkreten Daten weiter. Gruß w.
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