Da hilft doch nur, den Text vom Schreiben der Rentenkasse hier haargenau zu
wiederholen.Nenne hierfür ein Beispiel, wie dies geschehen kann.
Meine Frau erhielt in 2000 bei fünf Geburten und 12823,50 DM. Nachzahlung
für Heirats Erstattung für 18.7333 EP. zu 26,13 Rentenwert x 12 Monate
5874 Bruttorente mit 50% 2937,-- Freibetrag.
Durch zusätzlich 5 EP. in 2014 a/ 28,61 x 12 Monate 143,05 mehr Rente
VON 1716,60, berechnet fürs Jahr 2000 26,13 Rentenwert x 5 x 12 Monate
1567,80 Rente und mit 50% 783,90 Freibetrag, insgesamt 2937,-- und 783,90,
insgesamt 3720,90 Freibetrag.
Für die Rente 2017 bei 8.754,72 für Brutto Rente ( 4.336,08 + 4418.64)
und 1312,92 Anpassungsbetrag.
Seinerzeit wurden hier unterschiedliche Bewertungen des Freibetrages für
1567,80 Rente als 3.EP. vorgenommen, weil unterschiedlich Fachbehörden dies
so errechnet haben. Inzwischen steht ja einwandfrei fest, es galt die 50%
Methode für den erhöhten Freibetrag aus ursprünglich 1716,60 des 3. EP.
Kein Mensch hat bisher zu der unterschiedlichen , früheren Bewertung des
weiteren Freibetrages Stellung genommen.
MfG.