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Experten-Antwort

Mütterrente

von Lieselotte Lammerer18.05.2015 | 17:19
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6 Antworten

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Meine Tante ist bereits 86 Jahre alt und erhält bisher noch keine Rente, da sie außer 2 Kinder 1952 geb. und 1955 keine weiiteren versicherungsrelevenaten Zeiten geltend machen kann. Nun haben Bekannte gesagt, dass mit dem neuen Gesetz rückwirkend zum 01.07.2014 Regelaltersrente erhalten könnte, wenn meine Tante ca. 1000,-- € nachzahlt und den Antrag stelllt. Ist das so korrekt und stimmt das wirklich, dass sie rückwirkend ab 01.07.2014 die Rente erhalten könnte. Danke iim Vorfeld. MfG Lieselotte Lammerer

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lieselotte Lammerer,

den Ausführungen von "=//=" schließen wir uns an.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Die letzten Anmerkungen sind natürlich richtig. Das hat der Experte der vor mir dran war wohl übersehen. Insoweit: Danke Jonas und W*lfgang !

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4 Antworten

=//=am 18.05.2015 | 17:48
Na ja, also für "rückwirkend zum 01.07.2014" geht nichts mehr, denn die Regelaltersrente würde in diesem Fall erst ab dem Rentenantragsmonat gezahlt. Also sollte sie vorsorglich noch im Mai 2015 einen Antrag stellen. Bei Anrechnung von Kindererziehungszeiten für 2 Kinder fehlen noch 12 Monate. Es können freiwillige Beiträge für diese 12 Monate gezahlt werden, Mindestbeitrag mtl. 84,15 EUR. Das sind insgesamt 1009,80 EUR. Ob sich das Ganze rentiert, muss sie selbst entscheiden, denn die Rente wird höchstens knapp über 100 EUR brutto betragen.
W*lfgangam 18.05.2015 | 20:08
Ergänzend: von Experte/in Experten-Antwort am 20.22.2014 RE: Antragsfristen Die Antragsfrist endete grundsätzlich am 31.10.2014 (ggf. am 03.11.2014, wenn 31.10.2014 ein Feiertag war). Soweit ein Versicherter den Rentenantrag erst nach dem 31.10.2014 stellt, kann laut der besagten Auslegungsfrage ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch anzuerkennen sein; mit der Folge, dass die Rente zum 01.07.2014 beginnt. Das gilt dann nicht, wenn der Rentenantrag außerhalb jedes zeitlichen Zusammenhangs mit der Erteilung des Bescheids über die zusätzlich anzuerkennenden Kindererziehungszeiten gestellt wird. Ob also IMMER ein Herstellungsanspruch besteht ist fraglich. Ich gehe davon aus, dass die DRV Bund dieser Auslegung ebenfalls folgt. https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Gruß w.
Jonasam 19.05.2015 | 07:09
Hallo Lieselotte, ich muss mich W*lfgang anschließen. Meiner Meinung nach ist die Antwort des Experten falsch. Hat Ihre Tante seit dem 01.07.2014 KEINEN Bescheid vom RV-Träger erhalten, kann die Rente ab dem 01.07.2014 bezogen werden (Auslegungsfragen zum RV-Leistungsverbesserungsgesetz). Sie sollten umgehend einen Antrag stellen. Da die Rente schon für 10 Monate nachgezahlt wird, lohnt es sich auf jeden Fall (außer Sie erhalten z. B. Grundsicherung). MfG Jonas
W*lfgangam 19.05.2015 | 20:58
...gerade heute wieder so eine von Ihrer Tochter ins Büro geschleppt worden - und nach Antragsaufnahme mit dem Hinweis versehen "wehe die Rente kommt nicht rückwirkend ab 01.07.2014, dann geht's in Widerspruch". Bisher hatte ich aber keinen einzigen Fall, wo die Rente nicht rückwirkend ab 01.07. nachgezahlt worden wäre (Bund und BS-H) ...mal sehen, wie es in 10 Jahren ist, wenn die letzten aus der Gruft steigen/hat mir nie einer gesagt ;-) Gruß w.
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