Hallo Fiete,
ja, das wäre grundsätzlich so. Wir kennen hier in diesem Forum jedoch nicht die Grundlagen der Entscheidung zu Ihren Kindererziehungszeiten. Bitte wenden Sie sich an die Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers und bitte um Erläuterung bzw. ggf. Überprüfung der angerechneten Kindererziehungszeiten.