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Experten-Antwort

Mütterrente und Nachzahlung von Beiträgen

von Anja Althoff05.10.2016 | 14:36
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17 Antworten

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Guten Tag, es geht hier um meine Schwiegermutter die 1936 geboren wurde. Sie hatte einige Jahre sv-pflichtig bis zur Eheschließung gearbeitet, hat sich dann aber in 1963 leider auszahlen lassen. 1965 und 1968 wurde jeweils ein Kind geboren. In ihrem weiteren Leben war sie nie wieder erwerbstätig. Krankenversichert ist sie bis heute über ihren Ehemann. Ich habe gehört das Sie nun für ein Jahr Beiträge nachzahlen kann um einen Anspruch auf Mindestrente zu erlangen. Welche Formulare müsste ich dafür einreichen für Rentenantrag, Nachzahlung und Anrechnung der Kinder?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anja Althoff,

den im Forum gegebenen Ausführungen schließen wir uns an. Unter den Punkten 9.4.5. und 9.4.6. können sie die notwendigen Angaben zur Nachzahlung machen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anja Althoff,

den im Forum gegebenen Ausführungen schließen wir uns an. Unter den Punkten 9.4.5. und 9.4.6. im Formular R100 können sie die notwendigen Angaben zur Nachzahlung machen.

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

den Aussagen von „W*lfgang“ schließen wir uns an.

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14 Antworten

GroKoam 05.10.2016 | 15:09
Es gibt keine Mindestrente.
Mitlesenderam 05.10.2016 | 15:16
Mit "Mindestrente" meinten Sie bestimmt die Regelaltersrente, bei der Sie mindestens 5 Jahre an entsprechenden Zeiten haben müssen.
Anja Althoffam 05.10.2016 | 15:10
Danke für die schnelle Antwort! Nur die Nachzahlung bereitet mir jetzt noch Probleme. Das Formular "Nachzahlung Schul- und Ausbildungszeiten" passt hier doch nicht und ein anderes kann ich nicht finden?
Anja Althoffam 05.10.2016 | 15:13
@ GroKo Ok, vielleicht habe ich das hier falsch formuliert. Aber mit 4 Jahren Erziehungszeiten und 1 Jahr Nachzahlung erwirbt sie doch einen Rentenanspruch. Oder sehe ich das falsch?
Anja Althoffam 05.10.2016 | 15:18
@Mitlesender genau das wollte ich damit sagen :-)
Postam 05.10.2016 | 15:29
Im R100 unter 9.4.5 sind die entsprechenden Angaben zu machen.
GroKoam 05.10.2016 | 17:38
Das ist vollkommen richtig.
Konrad Schießlam 06.10.2016 | 12:08
Bin überrascht, nur von Formularen zu sprechen. Geld spielt scheinbar keine Rolle, versuche dies zu tun. Zuerst die Nachzahlung, 450 mtl. x 18,7% 84,15 x 12 1009,80.. Das Gegenstück: 30,45 x 4 121,80 plus ein paar Cent für die Nachzahlung. Minus 7,30 Krankenvers. und 1,10 Zusatzbeitrag( Kassen verschieden) 8,40 plus 2,35 Pfl.V. 10,75 % = 13,10 (121,80 - 13,10 ) 108,70 mtl. x 12 1304,40 Jahresrente im Verhältnis zu 1009,80 nur in einem Jahr. MfG.
Rentensputnikam 06.10.2016 | 15:33
Was noch gar nicht erwähnt wurde: Sollten die Kinder noch nicht im Versicherungskonto der Versicherten gespeichert sein ( was sehr wahrscheinlich ist), wird die Rente sogar ab dem 01.07.2014 nachgezahlt. Ein Antrag lohnt sich also auf jeden Fall!
Rentenprofiam 06.10.2016 | 18:58
Hallo zusammen rechnen wir doch mal die Rente aus: Wir haben 2 Kinder a 2 Jahre mit ca. 1 EP = 4 x 30,45 EUR = 121,80 EUR für Kinder Ein Jahr freiwillige Beiträge bringt pro Monat ca 0,38 EUR = 121,80 EUR + 0,38 EUR = 122,18 EUR Brutto Rente. Hiervon gehen ca 11 % für KV und PV ab: - 13,43 EUR Netto Rente von 108,75 EUR Der Kapitalaufwand beträgt 12 Monate x Mindestbeittra 84,15 EUR = 1009,80 EUR 1009,80 EUR / 108,75 EUR = 9 Monate Ab Monat 10 des Rentenbezuges rechnet es sich. Die Aussage zur Nachzahlung der Rente ab 2014 ist nicht korrekt. Gemäß §99 beginnen Renten frühestens mit dem Monat, in dem alle Voraussetzungen erfüllt sind, wenn der Antrag fristgerecht gestellt wird.
Rentenprofiam 06.10.2016 | 18:58
Hallo zusammen rechnen wir doch mal die Rente aus: Wir haben 2 Kinder a 2 Jahre mit ca. 1 EP = 4 x 30,45 EUR = 121,80 EUR für Kinder Ein Jahr freiwillige Beiträge bringt pro Monat ca 0,38 EUR = 121,80 EUR + 0,38 EUR = 122,18 EUR Brutto Rente. Hiervon gehen ca 11 % für KV und PV ab: - 13,43 EUR Netto Rente von 108,75 EUR Der Kapitalaufwand beträgt 12 Monate x Mindestbeittra 84,15 EUR = 1009,80 EUR 1009,80 EUR / 108,75 EUR = 9 Monate Ab Monat 10 des Rentenbezuges rechnet es sich. Die Aussage zur Nachzahlung der Rente ab 2014 ist nicht korrekt. Gemäß §99 beginnen Renten frühestens mit dem Monat, in dem alle Voraussetzungen erfüllt sind, wenn der Antrag fristgerecht gestellt wird.
W*lfgangam 06.10.2016 | 19:11
Zitat von Rentenprofi anzeigenausblenden
Hallo Rentenprofi, fast richtig, denn _ein_ Jahr freiwillige Beiträge bringt als Monatsrente rd. 4,40 EUR. > Die Aussage zur Nachzahlung der Rente ab 2014 ist nicht korrekt. Gemäß §99 beginnen Renten frühestens mit dem Monat, in dem alle Voraussetzungen erfüllt sind, wenn der Antrag fristgerecht gestellt wird. Die Aussage ist in diesem speziellen Fall völlig korrekt. Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch und son Gedöhns ...wurde hier mit dem Erscheinen des 'Rentenpakets' auch nur 2 Jahre lang diskutiert/in den Rechtsanweisungen der DRV nachzulesen ;-) Gruß w.
Rentensputnikam 07.10.2016 | 10:51
@ Rentenprofi: Wenn Sie in diesem Forum schon als Rentenprofi auftreten, sollten Sie sich auch nur äußern, wenn Sie rechtlich auf der Höhe sind. Als Anträge aufnehmender Rentenberater habe ich schon viele Mütterrenten beantragt, die alle ab dem 01.07.2014 nachgezahlt wurden, wenn die Kinder bei der DRV noch nicht gespeichert waren. Daher bitte künftig erst nachdenken und dann Kommentare von sich geben und nicht die Forenbesucher durch falsche Aussagen verunsichern! Danke!
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