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Zur Experten-Antwort springenHallo Witwe,
ja, grundsätzlich erhöht sich die Witwenrente, wenn die Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder beim Verstorbenen anerkannt worden sind. Bitte setzen Sie sich telefonisch mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung.
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