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Experten-Antwort

Mütterrentenpunkte Witwenrente

von Witwe29.04.2019 | 07:24
88 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Halle Experten Aufgrund einer gemeinsamen Erklärung wurden die Erziehungszeiten unserer beiden Kinder auf meinen Mann übertragen. Er ist seit 2 Jahren verstorben und ich beziehe eine Witwenrente. Eigentlich müsste doch die Witwenrente durch die zusätzlichen Punkte der Mütterrente 2 seit Januar 2019 auch entsprechend höher ausfallen? Bis heute habe ich aber noch keinerlei Bescheid oder Nachzahlung erhalten. Im Gegensatz zu Bekannten, die diese Mütterrenten 2-Punkte auf ihre eigene Rente erhalten und alle bereits eine Nachzahlung und einen Bescheid darüber erhalten haben. Geschieht das noch automatisch oder später bei Witwenrenten oder muss ich etwas tun? Vielen Dank!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.04.2019 | 09:33

Hallo Witwe,

ja, grundsätzlich erhöht sich die Witwenrente, wenn die Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder beim Verstorbenen anerkannt worden sind. Bitte setzen Sie sich telefonisch mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung.

4 Antworten

W°lfgangam 29.04.2019 | 22:31
Ergänzend: Die Bescheide dazu werden in der Zeit von März bis Mai an die Betreffenden zugestellt und die Erhöhung der Rente vorgenommen und ab 01.01.2019 nachgezahlt. Die DRV-MA 'freuen' sich sicher außerordentlich, wenn hier diesbezüglich auch noch der Hinweis gegeben wird: "ruf doch wegen des ausstehenden 'Mütterrentenbescheids einfach mal bei Deiner DRV ab" ...man, 'entschärfend' hätte hier der Hinweis gereicht: abwarten/das kommt noch! Lesen die Azubi-Experten hier keine/eigenen internen Hinweise? ;-) - was kommt wann/wird in welchem Zeitrahmen umgesetzt/erhöhen damit sogar völlig unnütz die bestehende Arbeitsbelastung!? *Ruf-mich-an/0800... das ist ein ganz anderer Kanal für reifere Müttererlebnisse *g Gruß w.
Witweam 30.04.2019 | 05:59
HAllo Wolfgang, hallo Experten Danke für die Antworten @Wolfgang: ich hatte gestern dann aufgrund der Experten-Antwort angerufen und bin auch froh darum. Mir wurde gesagt, dass mein Rentenbescheid mit der Neuberechnung tatsächlich zurückgehalten wird und vermutlich erst frühestens Ende Mai oder sogar noch später erfolgt. Grund konnte mir die Sachbearbeiterin nicht genau sagen. Sie meinte, dass bei meiner Witwenrente gleichzeitig noch eine andere Neuberechnung parallel anstünde und das Programm damit sozusagen in Konflikt käme, welche Berechnung zuerst durchgeführt werden würde (frei und in eigenen Worten zitiert). Um was es genau dabei geht, konnte sie mir nicht sagen. Meine Witwenrente läuft ja schon seit 2 Jahren und eigentlich ist da alles geklärt. Ich bin also genau so ratlos wie vorher und werde dann ggf. Anfang Juni noch mal nachfragen müssen, wenn bis dahin immer noch kein Bescheid und/oder Nachzahlung eingegangen ist. Ist sehr unbefriedigend für mich, da bei allen meinen Bekannten es glatt läuft.
Kaiseram 30.04.2019 | 07:04
W°lfgang es ist besser nicht immer den Mund so voll zu nehmen. Es ist nicht immer alles richtig und zielführend, was Du so von Dir gibst, was dieser Thread auch beweist.
Rentenschmiedam 30.04.2019 | 13:35
Hallo, es ist normal, dass die Hinterbliebenenrenten später angepasst werden als die Renten aus eigener Versicherung weil diese nämlich grundsätzliche auf die Hinterbliebenenrenten angerechnet werden. Von daher wird im ersten Schritt erst mal berechnet wie hoch die eigenen (Alters- oder Erwerbsminderungs-)Renten werden und dann diese aktualisierten Daten in die Hinterbliebenenrentenkonten überspielt. Danach erst werden in einem zweiten Anpassungslauf die Hinterbliebenenrenten angepasst. Beziehen Sie nur die Hinterbliebenenrente und keine eigene Alters- oder Erwerbsminderungsrente und sind die Zuschläge der Mütterrente der Hinterbliebenenrente zuzuschlagen, so wird Ihre Rente aber trotzdem erst angepasst, wenn die Anpassung der Renten aus eigener Versicherung erfolgt ist. Sollte sich bis Mitte Juni noch nichts getan haben, rufen Sie die Nummer auf Ihrem Rentenbescheid an und fragen nach, vllt. sind ja noch Nachermittlungen zu führen die die automatische Anpassung verhindert haben. Mit besten Grüßen
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