Hallo Susi,
für die Aufnahme des Minijobs brauchen sie nicht das Einverständnis der DRV. Den Arbeitsvertrag und die Abrechnungen benötigt die DRV in der Regel nicht.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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Hallo Susi,
für die Aufnahme des Minijobs brauchen sie nicht das Einverständnis der DRV. Den Arbeitsvertrag und die Abrechnungen benötigt die DRV in der Regel nicht.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Siehe Art. 12 GG. Dachten Sie etwa, die DRV steht über dem Grundgesetz?Hallo Susi, für die Aufnahme des Minijobs brauchen sie nicht das Einverständnis der DRV.Was?
Das weiß Susi doch. Sie hat doch geschrieben: "Nun muß ich dies ja vorab der DRV melden."Hallo Susi, für die Aufnahme des Minijobs brauchen sie nicht das Einverständnis der DRV. Den Arbeitsvertrag und die Abrechnungen benötigt die DRV in der Regel nicht. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen RentenversicherungTrotzdem sollten Sie das Arbeitsverhältnis Ihrem Rententräger mitteilen. Schauen Sie mal in Ihrem Rentenbescheid nach Ihren Verpflichtungen.
Es geht nicht um die Aufnahme einer Beschäftigung an sich. EM-Rentner haben in diesem Zusammenhang andere Pflichten als Krethi und Plethi.Was?Siehe Art. 12 GG. Dachten Sie etwa, die DRV steht über dem Grundgesetz?
Ich würde sagen, Sie haben die Frage von Susi und die Antwort des Experten nicht verstanden.Es geht nicht um die Aufnahme einer Beschäftigung an sich. EM-Rentner haben in diesem Zusammenhang andere Pflichten als Krethi und Plethi.Siehe Art. 12 GG. Dachten Sie etwa, die DRV steht über dem Grundgesetz?Hallo Susi, für die Aufnahme des Minijobs brauchen sie nicht das Einverständnis der DRV.Was?
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