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Experten-Antwort

Muß ich dies der DRV bei voller EMR melden?

von alfi09.07.2013 | 19:52
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8 Antworten

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Hallo. Mir wurde im Juli 2012 eine volle EMR rückwirkend genehmigt. Für vorerst 3 Jahre. Nun habe ich mir im Jan. 2012 (da war ich in Krankengeld) einen Anhänger gekauft. Diesen habe ich im Juni und August je 1x vermietet. Habe insgesamt 320 Euro dafür erhalten. Nun mache ich die Steuer für 2012. Möchte keinen Fehler machen. Achtung! Keine Frage an Steuerberater! sondern an Rentenexperten! Muß ich die Vermietung (zu diesem Zeitpunkt war ich ja noch nicht in EMR!) dem Rententräger melden? Oder nicht, weil das ja vor Renteneintritt war???? und: wie sieht es in 2013 aus? Ich werde wieder diesen Anhänger für 2x vermieten. So bekomme ich zumindest die Unterhaltskosten (Versicherung,Steuer) rein. Fällt dies unter Hinzuverdienst? Habe natürlich kein Gewerbe oder ähnliches. Nur meine volle EMR auf Zeit. DAnkeschön! alfi

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo alfi,

da es sich bei der Vermietung des Anhängers nicht um Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen im Sinne der §§ 14 und 15 Sozialgesetzbuch IV handelt, ist dies nicht als Hinzuverdienst zur Rente anzusehen. Nur wenn dies aus einer gewerblichen Tätigkeit erzielt würde, wäre dies ein anrechenbares Einkommen im Sinne des § 96a Sozialgesetzbuch VI.

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7 Antworten

=//=am 10.07.2013 | 10:03
Die Vermietung eines Anhängers ist kein Arbeitseinkommen, sofern es nicht gewerblich betrieben wird! Sie brauchen dies der DRV nicht zu melden.
Schokiam 10.07.2013 | 14:07
Und so einen Kleinkram meldet man doch auch nicht dem Finanzamt bzw. gibt dies in der Steuerklärung mit an.
alfiam 10.07.2013 | 16:30
Hallo. Danke für die Antwort. Nur, einige sagen mir, dass ich -selbst wenn ich den Anhänger nur 2x im Jahr vermiete- schon ein Gewerbe betreibe... Dann fällt es doch unter Zuverdienst??? Oder Vermietungen überhaupt nicht. Möchte nichts falsch machen.... danke
KSCam 10.07.2013 | 19:33
Dann melden sie es halt der DRV, wenn Sie die Expertenantwort nicht glauben, aber nerven Sie hier nicht mit so einem "Hafenkäse". Der Sachbearbeiter, dem Sie das melden, wird eine Riesenfreude haben, wenn er so was auf den Tisch bekommt - er hat ja sonst nichts zu tun. Und wenn Sie wollen, können Sie auch ein Gewerbe anmelden, falls Sie Lust haben die Bürokratie ins Unendliche zu teriben.
alfiam 10.07.2013 | 16:31
Nur, einige sagen mir, dass ich -selbst wenn ich den Anhänger nur 2x im Jahr vermiete- schon ein Gewerbe betreibe... Dann fällt es doch unter Zuverdienst??? Oder Vermietungen überhaupt nicht. Möchte nichts falsch machen.... danke
=//=am 11.07.2013 | 09:55
"Nur, einige sagen mir, dass ich -selbst wenn ich den Anhänger nur 2x im Jahr vermiete- schon ein Gewerbe betreibe... Dann fällt es doch unter Zuverdienst???" Einige sagen viel, wenn der Tag lang ist. Sieht man ja an den vielen "Rentenirrtümern", die in der Weltgeschichte herumschwirren. "Wirtshausgeschwätz" ;-) Wenn man sich nicht auskennt, sollte man nicht solche Thesen aufstellen. Es ist doch ein Witz, dass die Vermietung eines Anhängers ein Gewerbe sein soll. Und es ist auf keinen Fall als Hinzuverdienst bei der Rente zu berücksichtigen.
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