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Experten-Antwort

Muss ich für die lange An- u. Abreise Urlaub nehmen?

von Patient X29.04.2024 | 12:04
349 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich habe eine Anreise von 900 km. Da der Check in auf ca. 10 Uhr angesetzt wurde ist es unumgänglich, dass ich einen Tag früher anreisen muss (ähnliches gilt für die Heimreise). Frage: muss ich für An- u. Abreise Urlaub nehmen oder wird dies über die Reha gedeckelt? Ich muss dies meinem AG nachweisen, daher sollte ich zudem wissen wo geschreiben steht wie sich dies verhält. Danke für eine fundierte Rückmeldung. VG

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

 

die Reha beginnt grundsätzlich mit dem Aufnahmetag, den Ihnen die Klinik mitgeteilt hat.

Ob Sie vor und nach der Reha Urlaubstage nehmen müssen, müssen Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren.

 

Beste Grüße

 

Ihr Expertenteam 

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Patient X,

 

bei der Frage nach Urlaubsanspruch handelt es sich um eine arbeitsrechtliche Frage, die in diesem Forum nicht beantwortet werden kann. Hier geht es ausschließlich um Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung.

 

Sie können jedoch Kontakt zur Rehaeinrichtung aufnehmen und nachfragen, ob eine spätere Anreise möglich ist.

 

Ansonsten besteht noch die Möglichkeit Kontakt zur zuständigen Sachbearbeitung aufzunehmen und im Rahmen Ihres Wunsch-und Wahlrechtes um eine Umeinweisung zu bitten, welche für Sie besser erreichbar ist.

 

Freundliche Grüße vom Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

gut überlegenam 29.04.2024 | 12:44
Da es durchaus Möglichkeiten gibt, entweder den Anreisetermin etwas nach hinten zu verlegen > muss mit der Klinik abgesprochen werden, oder aber auch die Anreise in einem Nachtzug der DB durchzuführen, gibt es m.W. keinen 'Urlaubsanspruch', der über die DRV gedeckelt wird. Da sind Sie dann wohl auf entgegenkommendes Verständnis Ihres AG angewiesen, zumindest was die Anreise betrifft. Denn ein Urlaub direkt nach der Reha muss vom AG bewährt werden (§7 BUrlG). Sofern aber tatsächlich eine Anreise mit Übernachtung notwendig werden sollte, würden Sie immerhin einen Pauschalbetrag (20,00 EUR) für die Übernachtung auf Antrag von der DRV erhalten können. Klären Sie dies rechtzeitig mit Ihrer zuständigen Rehafachabteilung.
andersam 29.04.2024 | 15:40
Im Notfall können Sie auch Ihr Wunsch- und Wahlrecht geltend machen. Es gibt sicher geeignete Kliniken, die näher an Ihrem Wohnort liegen. Dann gäbe es das Problem erst gar nicht.
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