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Experten-Antwort

Mutterschutzzeit nur bis zur Geburt berücksichtigt

von Klara07.02.2024 | 18:01
261 Ansichten
5 Antworten

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Ich habe eine Rentenauskunft angefordert, um mich über die Details meines Rentenstatus zu informieren. Dabei fiel auf, dass die Zeit des Mutterschutzes nur bis zur Geburt meines Kindes berücksichtigt wurde, obwohl der gesetzliche Mutterschutz ja erst acht Wochen nach der Geburt endet. Ist das Standard bzw. welche Gründe könnte das haben?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Klara,

 

Die Schwangerschafts-/Mutterschutzzeiten sollten schon vollständig im Datenkonto dokumentiert sein, unabhängig von Kindererziehungs- bzw Kinderberücksichtigungszeiten.

Bitte lassen sie die aufgefallenen Unstimmigkeiten überprüfen und ggf berichtigen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

kurz und knappam 07.02.2024 | 18:29
Ab Tag der Geburt Ihres Kindes beginnt die 'Kindererziehungszeit' Lesen Sie hierzu auch diesen (schon etwas älteren aber noch gültigen) Beitrag https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/schwangerschaftmutter…
Ultraam 08.02.2024 | 07:17
Zur Klarstellung: Die Kindererziehungszeit beginnt nicht mit dem Tag der Geburt, sondern mit dem Folgemonat. Die Zeit des Mutterschutzes nach der Geburt ist aber eine Anrechnungszeit, die im Versicherungsverlauf auch so aufgeführt werden muss.
Mondkindam 08.02.2024 | 08:00
Auch wenn eigentlich alles maschinell und richtig von der Krankenkasse gemeldet sein sollte, kommt es doch immer wieder vor, das Mutterschutzzeiten nicht oder nicht richtig übermittelt wurden.
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