Hallo Susanne,
nach Ende der ATZ können Sie sich arbeitslos melden. Der Bezug von ALG 1 zählt allerdings für die Wartezeit von 45 Jahren nicht mit. Pflichtbeitragszahlungen aufgrund eines versicherungspflichtigen Minijobs neben dem Bezug von ALG 1 würden zu den 45 Jahren dazu zählen. Entscheidend ist, ob Sie die Wartezeit für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte bereits erfüllt haben bzw. wann Sie sie erfüllen können. Schauen Sie dazu bitte in Ihre Rentenauskunft. Im Zweifelsfall sollten Sie nochmals Kontakt mit Ihrem Rentenversicherungsträger aufnehmen.