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Experten-Antwort

Nach ATZ arbeitslos melden

von Susanne16.10.2022 | 17:21
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5 Antworten

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Liebes Rententeam, nach der passiven Phase meiner ATZ fehlt mir 1 Jahr, bis ich als besonders langjährig Versicherte in Rente ohne Abschläge gehen kann. Darf ich mich arbeitslos melden und so das Jahr überbrücken? Vor kurzem bekam ich von der Rentenanstalt die Aussage, dass dies nicht möglich ist, da diese Zeit nicht anerkannt wird. Danke für Ihre Rückmeldung!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Susanne,

nach Ende der ATZ können Sie sich arbeitslos melden. Der Bezug von ALG 1 zählt allerdings für die Wartezeit von 45 Jahren nicht mit. Pflichtbeitragszahlungen aufgrund eines versicherungspflichtigen Minijobs neben dem Bezug von ALG 1 würden zu den 45 Jahren dazu zählen. Entscheidend ist, ob Sie die Wartezeit für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte bereits erfüllt haben bzw. wann Sie sie erfüllen können. Schauen Sie dazu bitte in Ihre Rentenauskunft. Im Zweifelsfall sollten Sie nochmals Kontakt mit Ihrem Rentenversicherungsträger aufnehmen.

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4 Antworten

Fux de Luxam 16.10.2022 | 17:43
Die Aussage der Rentenanstalt ist richtig, insofern dass Zeiten der ALG1-Bezugs für die Rente für besonders langjährige Versciherte nicht berücksichtigt werden. Sie können sich trotzdem arbeitslos melden und ALG1 beziehen. VG
Pierream 16.10.2022 | 18:10
Hallo Susanne, Sie sollten sich während des ALG 1 Bezuges einen kleinen Minijob suchen. Diese Zeit zählt dann wieder um das fehlende Jahr für die gewünschte Rente angerechnet zu bekommen. MfG
W°lfgangam 16.10.2022 | 18:50
Hallo Susanne, das kann man leider deuten wie man will ...entweder ATZ 1 Jahr 'zu früh' vor abschlagsfreier Rente beendet, oder, die 45 Jahre sind noch nicht voll. In ihrer letzten Rentenauskunft steht im vorderen Textteil, im Abschnitt I „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ drin (ganz am Ende), wann Ihre 45 Jahre voll sind - wie viele Monate fehlen da noch, wann endet der letzte Eintrag im Versicherungsverlauf? Geburtsdatum und ATZ-Ende wären auch noch hilfreich ... Gruß w.
Aloisam 16.10.2022 | 18:11
Die letzten beiden Jahre vor besonders langjährig versichert zählen nur dann wegen Arbeitslosigkeit, wenn der Grund dafür eine Insolvenz oder gänzliche Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers ist.
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