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Experten-Antwort

Nach befristeter EMR wieder arbeiten?

von Peter23.04.2019 | 08:40
95 Ansichten
4 Antworten
Hallo, Wenn eine befristete EMR 3 Jahre vor möglicher SB Rente nicht verlängert wird und durch den bestehenden ruhenden Arbeitsvertrag wieder gearbeitet wird, aber die SB Rente dann niedriger ausfällt als die Akt. EMR. Zählt das für später in der SB Rente mit eine Rolle? Darf die niedriger ausfallen, trotz 3 Jahre wieder vorher gearbeitet wurde? Mit freundlichen Grüßen Peter

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 23.04.2019 | 10:15

Hallo Peter,

das ist ganz eindeutig möglich.

"Peter Groß" hat den Besitzschutz bei anschließenden Folgerenten (dieser besteht nur wenn die Folgerente binnen 24 Monaten nach dem Ende der vorherigen Rente beginnt) bereits erläutert.

Nach diesen 24 Monate (also zB nach 3 Jahren) wird neu berechnet. Und dann kann eine neue Rente, trotz evtl. weiterer Beitragszeiten, sogar geringer ausfallen.

Experten-Antwortam 23.04.2019 | 14:37

Rentenbezugszeiten sind immer auch Rentenzeiten in einer nachfolgenden Rente (Anrechnungszeit nach §58/1 S.1 Nr.5 bzw. nach § 252/1 Nr. 4 SGB VI).

Allerdings kann die Bewertung dieser Zeiten (bisher Zurechnungszeit in erstmaliger Rente, Anrechnungszeit in nicht unmittelbar nachfolgender Rente) abweichen, da unterschiedliche Gesamtleistungswerte (quasi Lebensarbeitszeitdurchschnittswerte) bei beiden Renten vorhanden sein können.

2 Antworten

Peter Groß am 23.04.2019 | 10:10
Hallo das ist leider so. Normalerweise gibt es einen Bestandsschutz, wenn Sie nahtlos von der EMR in die AR für schwerbehinderte Menschen gehen. In Ihrem Fall wird nach 24 Monaten neu gerechnet. Mfg
Peteram 23.04.2019 | 13:49
....wird denn die Zeit des 3 jährigen EMR Bezuges auch irgendwie auf die dann kommende SB Rente angerechnet? Oder ist die dann noch niedriger wie auf dem letzten Rentenbescheid „vor“ Erwerbsminderung? Mit freundlichen Grüßen Peter
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