Hallo Peter,
das ist ganz eindeutig möglich.
"Peter Groß" hat den Besitzschutz bei anschließenden Folgerenten (dieser besteht nur wenn die Folgerente binnen 24 Monaten nach dem Ende der vorherigen Rente beginnt) bereits erläutert.
Nach diesen 24 Monate (also zB nach 3 Jahren) wird neu berechnet. Und dann kann eine neue Rente, trotz evtl. weiterer Beitragszeiten, sogar geringer ausfallen.
Rentenbezugszeiten sind immer auch Rentenzeiten in einer nachfolgenden Rente (Anrechnungszeit nach §58/1 S.1 Nr.5 bzw. nach § 252/1 Nr. 4 SGB VI).
Allerdings kann die Bewertung dieser Zeiten (bisher Zurechnungszeit in erstmaliger Rente, Anrechnungszeit in nicht unmittelbar nachfolgender Rente) abweichen, da unterschiedliche Gesamtleistungswerte (quasi Lebensarbeitszeitdurchschnittswerte) bei beiden Renten vorhanden sein können.
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