Hallo,
Entgeltpunkte, die mit Abschlägen in einer Rente berücksichtigt wurden, behalten bei einer Folgerente grundsätzlich diese Abschläge. Nur neu hinzukommende Entgeltpunkte, welche nach dem Leistungsfall der EM-Rente erwirtschaftet wurden, bekommen den Abschlag der neuen Altersrente – also ggf. keine Abschläge.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung