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Experten-Antwort

Nach langer Krankheit erneut krank - krankengeld?

von Cora29.01.2021 | 08:47
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7 Antworten

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Hallo! Kurz zur Situation: Ich war bis zum 01.12.20 insgesamt 72 Wochen krank geschrieben. Jetzt droht mir wegen einer völlig anderen Krankheit eine OP, durch die ich erneut für ca. 3 Monate arbeitsunfähig sein werde. Erlischt nach 6 Wochen erneuter Krankschreibung (mit anderer Diagnose) dann automatisch mein Krankengeldanspruch und droht mir dann die Aussteuerung? (Blockftist 3 Jahre?) Die OP ist wirklich notwendig, da ich sehr starke Schmerzen habe, traue mich aber nicht, einen Termin zu machen. 3 Jahre halte ich nicht durch zu warten, zumal Folgeerkrankungen absehbar sind, ohne eine OP aber ich möchte auch meinen Job auf keinen Fall verlieren! Vielen lieben Dank! Liebe Grüße, die völlig verzweifelte Cora

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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6 Antworten

Mondkindam 29.01.2021 | 09:01
Hallo Cora, Sie sind hier in einem Rentenforum. Ihre Frage kann Ihnen nur die Krankenkasse beantworten.
Franziskaam 29.01.2021 | 09:41
Sofern die OP wirklich keinerlei Bezugspunkt hat zur Vorerkrankung, wird nicht zusammen gerechnet. Dann beginnt die Krankengeldzahlung also einfach von vorne für eine neue Diagnose. Aber: Dies wird sehr strikt geprüft von den Krankenkassen. Z. B., auch als Gerichtsentscheidung rechtskräftig geworden, eine Hüftarthrose 3 Jahre nach schwerem Autounfall mit Beinverletzungen, gilt als Folge der langen Fehlbelastungen, daher keine neue Krankengeldzahlung.
Coraam 29.01.2021 | 09:50
Danke Franziska! Das hilft mir sehr viel weiter! Beide Krankheiten stehen absolut nicht im Zusammenhang! Vielen lieben Dank!!!
Vorsichtam 29.01.2021 | 10:46
Vorsicht beim Wahrheitsgehalt von Aussagen von Laien zur Krankenversicherung in einem Rentenforum!
Paulam 31.01.2021 | 07:41
Die Antworten hier sind nicht ausreichen. 1. die Krankheiten dürfen nichts miteinander zu tun haben, Aber auch ganz wichtig: 2. die neue Erkrankung darf nicht während der ersten hinzugekommen sein. Das heißt, ist ein Arztbesuch wegen der neuen Krankheit bereits während der ersten Krankheit gewesen, dann gibt es keine neue blockfrist
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