Hallo Petra,
es gibt einige Möglichkeiten, wie Sie vorgehen können.
Sie können der Einschätzung im Reha-Bericht widersprechen, wenn Sie sich nicht in der Lage fühlen, sechs Stunden und mehr in der Pflege zu arbeiten. Wir empfehlen Ihnen, hierzu Ihren behandelnden Arzt zu bitten, Ihnen ein Attest auszustellen, dass Ihre Beeinträchtigungen abbildet und auch darstellt, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr- zu mindestens in einem zeitlichen Umfang von 6 Stunden und mehr am Tag- in der Pflege arbeiten können. Dieses Attest sollten Sie bei einem Widerspruch gegen den Entlassungsbericht beifügen.
Hierbei können Sie sich auch von einem Sozialverband, wie dem Sozialverband Deutschland-SoVD- oder dem VdK beraten und unterstützen lassen. Diese Leistungen sind kostenfrei.
Alternativ können Sie auch einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger vereinbaren und dort den Widerspruch gegebenenfalls aufnehmen lassen.
Aufgrund Ihres Lebensalters kommt für Sie aber möglicherweise auch eine Altersrente oder aus gesundheitlichen Gründen eine Erwerbsminderungsrente in Betracht. Diese Ansprüche und Optionen könnten dann ebenfalls in einem persönlichen Beratungsgespräch bei der Rentenversicherung geklärt werden.
Grundsätzlich können Sie sich auch unabhängig von dem Votum in Ihrem Entlassungsbericht durch Ihren Hausarzt weiter krank schreiben lassen, wenn Sie arbeitsunfähig sind und parallel die hier genannten Optionen prüfen.
Mit diesen Informationen hoffen wir, Ihnen zunächst einmal weiter geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
das Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Eine Alternative wäre natürlich Teilzeitarbeit.
Sie können auch einen Erwerbsminderungsrente beantragen bei der Rentenversicherung oder, wenn Sie mindestens 35 Jahre Wartezeit haben, eine Altersrente beantragen.
Hallo Petra,
es gibt einige Möglichkeiten, wie Sie vorgehen können.
Sie können der Einschätzung im Reha-Bericht widersprechen, wenn Sie sich nicht in der Lage fühlen, sechs Stunden und mehr in der Pflege zu arbeiten. Wir empfehlen Ihnen, hierzu Ihren behandelnden Arzt zu bitten, Ihnen ein Attest auszustellen, dass Ihre Beeinträchtigungen abbildet und auch darstellt, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr- zu mindestens in einem zeitlichen Umfang von 6 Stunden und mehr am Tag- in der Pflege arbeiten können. Dieses Attest sollten Sie bei einem Widerspruch gegen den Entlassungsbericht beifügen.
Hierbei können Sie sich auch von einem Sozialverband, wie dem Sozialverband Deutschland-SoVD- oder dem VdK beraten und unterstützen lassen. Diese Leistungen sind kostenfrei.
Alternativ können Sie auch einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger vereinbaren und dort den Widerspruch gegebenenfalls aufnehmen lassen.
Aufgrund Ihres Lebensalters kommt für Sie aber möglicherweise auch eine Altersrente oder aus gesundheitlichen Gründen eine Erwerbsminderungsrente in Betracht. Diese Ansprüche und Optionen könnten dann ebenfalls in einem persönlichen Beratungsgespräch bei der Rentenversicherung geklärt werden.
Grundsätzlich können Sie sich auch unabhängig von dem Votum in Ihrem Entlassungsbericht durch Ihren Hausarzt weiter krank schreiben lassen, wenn Sie arbeitsunfähig sind und parallel die hier genannten Optionen prüfen.
Mit diesen Informationen hoffen wir, Ihnen zunächst einmal weiter geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
das Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Es ist mir neu, dass man gegen einen Entlassungsbericht Widerspruch einlegen kann. Ich empfehle dazu folgenden Beitrag zu lesen https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/einspruch-gegen-rehabericht
Der VdK und meines Wissens auch der SoVD beraten nur Mitglieder in rechtlichen Angelegenheiten. Wenn man bereits Mitglied ist, entstehen also keine Kosten.
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