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Experten-Antwort

Nach Reha arbeitsfähig 6 Stunden

von Petra 01.07.2025 | 19:01
554 Ansichten
8 Antworten
Hallo, ich war auf Reha wegen chron. Schmerzen. Der Reha Arzt sagte mir ich sollte nicht mehr meinen Beruf als Altenpflegehelferin arbeiten (mein Alter 63) Jetzt hat er aber im Entlassungsbericht geschrieben das ich 6 Stunden und mehr arbeiten könne in der Pflege. Ich arbeite gerne, aber das schaff ich nicht mehr. Kann ich da was tun? Danke und liebe Grüße

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.07.2025 | 09:58

Hallo Petra,

 

es gibt einige Möglichkeiten, wie Sie vorgehen können.

 

 

 

Sie können der Einschätzung im Reha-Bericht widersprechen, wenn Sie sich nicht in der Lage fühlen, sechs Stunden und mehr in der Pflege zu arbeiten. Wir empfehlen Ihnen, hierzu Ihren behandelnden Arzt zu bitten, Ihnen ein Attest auszustellen, dass Ihre Beeinträchtigungen abbildet und auch darstellt, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr- zu mindestens in einem zeitlichen Umfang von 6 Stunden und mehr am Tag- in der Pflege arbeiten können. Dieses Attest sollten Sie bei einem Widerspruch gegen den Entlassungsbericht beifügen.

 

Hierbei können Sie sich auch von einem Sozialverband, wie dem Sozialverband Deutschland-SoVD- oder dem VdK beraten und unterstützen lassen. Diese Leistungen sind kostenfrei.

 

Alternativ können Sie auch einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger vereinbaren und dort den Widerspruch gegebenenfalls aufnehmen lassen.

 

Aufgrund Ihres Lebensalters kommt für Sie aber möglicherweise auch eine Altersrente oder aus gesundheitlichen Gründen eine Erwerbsminderungsrente in Betracht. Diese Ansprüche und Optionen könnten dann ebenfalls in einem persönlichen Beratungsgespräch bei der Rentenversicherung geklärt werden.

 

Grundsätzlich können Sie sich auch unabhängig von dem Votum in Ihrem Entlassungsbericht durch Ihren Hausarzt weiter krank schreiben lassen, wenn Sie arbeitsunfähig sind und parallel die hier genannten Optionen prüfen.

 

Mit diesen Informationen hoffen wir, Ihnen zunächst einmal weiter geholfen zu haben.

 

Mit freundlichen Grüßen

das Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

Teilzeit oder Rente beantragenam 01.07.2025 | 19:39
Eine Alternative wäre natürlich Teilzeitarbeit. Sie können auch einen Erwerbsminderungsrente beantragen bei der Rentenversicherung oder, wenn Sie mindestens 35 Jahre Wartezeit haben, eine Altersrente beantragen.
Entweder Oderam 01.07.2025 | 19:51
Sie können auch noch mal genauer Nachschauen. Es werden 2 Beurteilungen angegeben. Einmal für den erlernten bzw. zuletzt ausgeübten Beruf (Bezugsberuf) und einmal für den Allgemeinen Arbeitsmarkt. Weitere Einschränkungen können durch angekreuzte Kästchen berücksichtigt werden
Zora am 01.07.2025 | 20:22
Dann gehen Sie eben mit Abschlägen in die Altersrente für langjährig Versicherte, wenn es mit der EMR nicht klappt.
Schadeam 01.07.2025 | 20:23
Mit 63 kann man jederzeit in Altersrente gehen und sollte sich längst Beratung eingeholt haben. Alternativen wären Krankheit, Arbeitslosigkeit oder andere Arbeit um die kurze Zeit bis zur Rente zu überbrücken. Wird kein Riesenproblem werden.
verwirrtam 03.07.2025 | 08:51
Experte/in schrieb

Hallo Petra,

 

es gibt einige Möglichkeiten, wie Sie vorgehen können.

 

 

 

Sie können der Einschätzung im Reha-Bericht widersprechen, wenn Sie sich nicht in der Lage fühlen, sechs Stunden und mehr in der Pflege zu arbeiten. Wir empfehlen Ihnen, hierzu Ihren behandelnden Arzt zu bitten, Ihnen ein Attest auszustellen, dass Ihre Beeinträchtigungen abbildet und auch darstellt, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr- zu mindestens in einem zeitlichen Umfang von 6 Stunden und mehr am Tag- in der Pflege arbeiten können. Dieses Attest sollten Sie bei einem Widerspruch gegen den Entlassungsbericht beifügen.

 

Hierbei können Sie sich auch von einem Sozialverband, wie dem Sozialverband Deutschland-SoVD- oder dem VdK beraten und unterstützen lassen. Diese Leistungen sind kostenfrei.

 

Alternativ können Sie auch einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger vereinbaren und dort den Widerspruch gegebenenfalls aufnehmen lassen.

 

Aufgrund Ihres Lebensalters kommt für Sie aber möglicherweise auch eine Altersrente oder aus gesundheitlichen Gründen eine Erwerbsminderungsrente in Betracht. Diese Ansprüche und Optionen könnten dann ebenfalls in einem persönlichen Beratungsgespräch bei der Rentenversicherung geklärt werden.

 

Grundsätzlich können Sie sich auch unabhängig von dem Votum in Ihrem Entlassungsbericht durch Ihren Hausarzt weiter krank schreiben lassen, wenn Sie arbeitsunfähig sind und parallel die hier genannten Optionen prüfen.

 

Mit diesen Informationen hoffen wir, Ihnen zunächst einmal weiter geholfen zu haben.

 

Mit freundlichen Grüßen

das Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Es ist mir neu, dass man gegen einen Entlassungsbericht Widerspruch einlegen kann. Ich empfehle dazu folgenden Beitrag zu lesen https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/einspruch-gegen-rehab… Der VdK und meines Wissens auch der SoVD beraten nur Mitglieder in rechtlichen Angelegenheiten. Wenn man bereits Mitglied ist, entstehen also keine Kosten.
äam 03.07.2025 | 14:28
verwirrt schrieb

Es ist mir neu, dass man gegen einen Entlassungsbericht Widerspruch einlegen kann. Ich empfehle dazu folgenden Beitrag zu lesen https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/einspruch-gegen-rehabericht

Der VdK und meines Wissens auch der SoVD beraten nur Mitglieder in rechtlichen Angelegenheiten. Wenn man bereits Mitglied ist, entstehen also keine Kosten.

Man kann allem widersprechen. Es gibt nur keine Rechtsgrundlage. Daher ist das beschriebene Vorgehen des Experten nicht sinnlos. Was die Klinik/Arzt damit dann macht ist halt nicht einklagbar, aber zumindest eine Chance. Üblicherweise ist nur die Beratung für Mitglieder bei den Sozialverbänden kostenlos. Werden die aber rechtlich selbst tätig, können Kosten entstehen.
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