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Experten-Antwort

Nach Reha Krankengeld eingestellt

von Ursel29509.02.2021 | 07:15
116 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich bin wegen einer Schulter OP seit 23.04.20 im Krankengeld. War vom 8.12.20 bis zum 4.01.21 in Reha. Wurde wegen Quarantäne der Klinik einen Tag früher entlassen,ohne Abschlussuntersuchung, oder Kurzbericht, nichts.Mein Orthopäde hat da ich immer noch große Bewegungseinschränkungen und Schmerzen habe weiter AU geschrieben. Die Krankenkasse hat mir am 21.01.21 mitgeteilt Einstellung des Krankengeldes wegen arbeitsfähigkeit und dass sie keine weitere Au akzeptieren. Am 23.01.21 erhielt ich den Abschlussbericht der Reha, darin steht Arbeitsunfähig entlassen wegen großen Defiziten, im zuletzt ausgeübten Beruf unter 3 Stunden, allgemeiner Arbeitsmarkt über 6 Stunden. Desweiter steht in dem Bericht dass die Reha keinen Erfolg hatte, da meine Bewegungseinschränkungen und Schmerzen sich kaum gebessert haben, und die Schulter leider nicht mein einziges Problem ist, und noch andere Erkrankungen bestehen. Ich habe gegen den Bescheid der Krankenkasse Widerspruch eingelegt, hoffe es wird geklärt, sitze jetzt seit anfang Januar da, ohne Einkommen, weis nicht wie es weiter geht, schlimm genug dass ich so krank bin, würde lieber Arbeiten. Was kann ich tun, muss die Krankenkasse nach dem Widerspruch das Krankengeld weiter zahlen, bis alles geklärt ist? Vielen Dank! Lg Ursel 295

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ursel295,

wie von Schade bereits zutreffend angemerkt, könne wir als Rentenversicherungsträger keine Aussagen dazu treffen, ob das Krankenversicherungsrecht von Ihrer Krankenkasse richtig angewendet wird.

Da Sie ihren Ausführungen zufolge gegen den Bescheid der Krankenkasse Widerspruch eingelegt haben, wird die Krankenkasse ihren Anspruch erneut prüfen.

Sie sollten davon ausgehen, dass die Krankenkasse während des laufenden Widerspruchsverfahrens das Krankengeld nicht weiterzahlt, da Ihr Widerspruch gemäß § 86a Abs. 2 Nr. 3 Sozialgerichtsgesetz (SGG) keine aufschiebende Wirkung hat. Es wäre daher empfehlenswert, sich an das Jobcenter oder das Sozialamt zu wenden, um den finanziellen Engpass zu überbrücken.

Sollten Sie weitere Unterstützung zu Ihrem Widerspruchsverfahren benötigen, haben Sie die Möglichkeit, sich einen Rechtsbeistand zu suchen, z.B. bei den Sozialverbänden (VdK, SoVD) oder sich anwaltlich beraten zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Schadeam 09.02.2021 | 08:43
Warum stellen Sie diese Frage nicht in einem Krankenkassenforum sondern an die DRV? Was soll ein DRV Mitarbeiter dazu sagen? Die DRV beurteilt doch nicht ob die Kasse rechtmäßig handelt?
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